(lsn) - Es war eine Streitfrage im Rahmen unserer Mini-Serie "INSIDE JENAPOLIS" (Teil 1, Teil2 und Teil 3), mit der sich Dr. Lutz Hasse, der Datenschutzbeauftragte des Freistaates Thüringen, zu beschäftigen hatte: darf die Internetplattform "JENAPOLIS", wenn Leser "JENAPOLIS" Artikel kommentieren, ein Pseudonym "enttarnen" und dem Kommentator Mails an die E-Mailadresse seines Arbeitgebers senden? Jetzt hat die Behörde von Lutz Hasse unter dem Az. 839-1/2013.9 entschieden.
In einem Schreiben vom 12. April 2013 teilte sie u. a. mit, dass im geschilderten Fall kein Verstoß gegen das Datenschutzrecht vorliegt, da die Angabe von Pseudonymen und E-Mailadressen (auch Websites) beim Kommentieren von "JENAPOLIS" Artikeln freiwillig ist. Es handele sich damit nicht um Angaben die dem Datenschutz unterliegen.
Deshalb darf ein Redakteur recherchieren, welche Verbindungen es zwischen einem Pseudonym und einer E-Mailadresse gibt. Wenn er daraufhin die wahre Identität der Person erkennt, die bei "JENAPOLIS" kommentiert hat, dann kann er ihr auch selbst Mails zusenden bzw. solche an deren Arbeitgeber schicken, so Petra Reinecke von der Landesbehörde.
Allerdings stellte die Behörde ebenso klar, dass Leser, die Artikel von "JENAPOLIS" kommentieren, gerichtlich prüfen lassen können, ob ihre Persönlichlkeitsrechte durch das Verhalten der Redaktion verletzt wurden.
In einem Schreiben vom 12. April 2013 teilte sie u. a. mit, dass im geschilderten Fall kein Verstoß gegen das Datenschutzrecht vorliegt, da die Angabe von Pseudonymen und E-Mailadressen (auch Websites) beim Kommentieren von "JENAPOLIS" Artikeln freiwillig ist. Es handele sich damit nicht um Angaben die dem Datenschutz unterliegen.
Deshalb darf ein Redakteur recherchieren, welche Verbindungen es zwischen einem Pseudonym und einer E-Mailadresse gibt. Wenn er daraufhin die wahre Identität der Person erkennt, die bei "JENAPOLIS" kommentiert hat, dann kann er ihr auch selbst Mails zusenden bzw. solche an deren Arbeitgeber schicken, so Petra Reinecke von der Landesbehörde.
Allerdings stellte die Behörde ebenso klar, dass Leser, die Artikel von "JENAPOLIS" kommentieren, gerichtlich prüfen lassen können, ob ihre Persönlichlkeitsrechte durch das Verhalten der Redaktion verletzt wurden.
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