Samstag, 10. November 2012

"Rücksichtslose Fahrradfahrer": Das "Querfeldeinfahren" ist auch in Jena verbreitet - Außerdem sind Radfahrer in der Lichtstadt noch nicht wirklich "helle"!


(lsn) - Dank eines aufmerksamen Kommentatoren meines letzten Beitrages, kann ich heute vermelden: Das Tragen eines Fahrradhelmes ist vielleicht nicht "vorgeschrieben", es wird jedoch  von allen maßgeblichen Institutionen "empfohlen" und ist daher auch kein "hanebüchener Blödsinn", wie Herr Tobias N., als der von mir erwähnte Kommentator, meint.

Lieber Herr N., wenn Sie wüssten - oder nur erahnen könnten - wie viel Leid auf Menschen kommen kann, wenn sie verunfallen, ohne einen Fahrradschutzhelm zu tragen, dann würden auch Sie das Targen eines solchen Helmes empfehlen. In Jena gab es im letzten dreiviertel Jahr gleich fünf schwere Verkehrsunfälle mit Radfahrern, die wesentlich glimpflicher hätten ausgehen können, wenn Helme getragen worden wären. Siehe zum Beispiel HIER!

Also, liebe Leser: Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen und tragen Sie Helm beim Fahhradfahren, ganz so wie es Ulrike Zimmermann, die Radwegebeauftragte der Stadt Jena, vormacht (siehe Foto links). Und nehmen Sie Rücksicht auf die Fußgänger ... was mich zum Thema des heutigen Berichtes führt: Das Querfeldeinfahren!.

Einst eine vielbeachtete Sportdisziplin, hat sich das Querfeldeinfahren von den Schlammgruben am Rande der Städte bis in den kleinsten Winkel unserer Lichtstadt verbreitet. Wie kennen es alle: Ein Radfahrer befährt einen Fuß- oder Gehweg (obwohl er dies nicht darf), fährt auf einen Fußgänger[s. i. c.]-Überweg zu oder eine Fußgängerampel, fährt ohne Abzusteigen (...dies, lieber Herr N. ist nun wirklich vorgeschrieben - siehe unten!) darüber, fädelt sich - wenn es ihm möglich und nötig erscheint - in den Straßenverkehr ein, allerdings nur kurz, denn er erspäht eine Lücke zwischen den Autos, überfährt die weiße Linie der Fahrbahntrennung, um zur anderen Straßenseite zu kommen und dort nutzt er anschließend den Gehweg um weiter voranzukommen.

Genau so etwas habe ich am Donnerstag Nachmittag erlebt zwischen Steinweg, "Kupferhütchen" und Saalstraße. Dass der (in diesem Fall männliche) Radfahrer auf dem Gehweg Löbdergraben dann sogar noch Slalom zwischen den Fußgängern fuhr, ist bei so viel Rücksichtslosigkeit schon kaum noch erwähnenswert. Und dass er, falls die Polizei ein solches Fehlverhalten im Straßenverkehr ahndet, mit nicht unter 50 Euro zur Kasse gebeten werden kann, dies ist ebenso klar.

Ziehen wir einmal die Straßenverkehrsordnung zurate, dann sehen wir bereits in § 1 bei den Grundregeln sowohl, dass die "...Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht" erfordert. Als auch heißt es dort: "Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." Das ist mehr als eindeutig.

Weiter besagt § 2 der StVO (und vorab sei bemerkt: auf Fahrräder sind Fahrzeuge!): "Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte." Oder schauen wir in § 26 zum Thema Fußgängerüberwege: "An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den Fußgängern sowie Fahrern von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten." Dass Fahrradfaher Füßgängerüberwege fahrend überqueren dürften, davon ist hier keine Rede.

Ein Fahrradfahrer, der fahrend einen Zebrastreifen überquert, ist überhaupt nicht vom Schutzbereich des Fußgängerüberwegs erfasst. Dies entschied jüngst wieder ein Landgericht. Kommt es zu einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, trägt der Radfahrer eine Mitschuld. Und wenn er einen Fußgänger anfährt oder umfährt, dann wird es besonders schlimm für ihn, denn nochmals: Fußgängerüberwege sind laut § 26 der StVO ausschließlich für Fußgänger vorgesehen.

Obligatorisch erscheint mir zum heutigen Schluss auch das, was § 17 StVO zur Beleuchtung von Fahrrädern besagt: "Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein." - Ich sehe jetzt, wo es auf die Weihnachtszeit zugeht und es früh dunkel wird und morgens erst spät hell, zunehmend Fahrradfahrer ohne Beleuchtung fahren oder mit winzigen, blinkenden Notbeleuchtungen, die vielleicht bei Stromausfall ihren Zweck erfüllen, aber nicht im Straßenverkehr.

Liebe Radfahrer, nach Euch "helle", wie es derzeit in Jena mit Plakaten und Aufklebern propagiert wird! HIER findet Ihr die entsprechende Aktion.

In der kommenden Woche folgt in den "Lichtstadt.News" ein vierter Teil zum Thema "Rücksichtslose Fahrradfahrer"!

3 Kommentare:

Haqim hat gesagt…

Ich freue mich schon auf die sicherlich ähnlich objektive Themenreihe "Rücksichtslose Autofahrer".
Danke.

Anonym hat gesagt…

Lieber Herr S.,

mein Kommentar bezieht sich auf den auf Lichtstadt.news verbreiteten Unsinn, dass das Radfahren mit Helm Pflicht ist. Ich bat ja um einen Beleg. Außer einer recht einfältigen Phrase kam jedoch - wie erwartet - nichts.

Dass sich jeder schützen kann und sollte, ist etwas völlig Anderes. Offensichtlich kann jemand nicht zwischen Recht und Gesetz und Wunschvorstellungen unterscheiden.

Sicher, einige sind rücksichtslos. Aber darum ging es in meinem Kommentar nicht. Also, bitte richtig recherchieren, bevor ein solcher Unsinn verbreitet wird.

Anonym hat gesagt…

Zur Verdeutlichung:

"Stürzt er dann und zieht sich dabei, weil er vielleicht zudem nicht den vorgeschriebenen Fahrradhelm trägt, ...", schreibt der Autor auf Lichtstadt.NEWS

Ich habe um einen Beleg gebeten, worin amtlich best5ätigt wird, dass das Fahren mit dem Fahrrad nur mit einen "vorgeschriebenen" Helm in Jena zu finden ist. Eine "Empfehlung" ist weder Vorschrift noch rechtsverbindlich. Wenn jemand einen Unsinn verbreitet, sich sogar darauf bezieht, ist das verhängnisvoll: DIESER fühlt sich im Recht, (vor)verurteilt andere, spielt sich zum Richter und Ankläger auf.

Rechtsgrundlage: Null.
Problem: Rechthaberei. Und Rechthaberei ist rücksichtslos. Wobei wir bei § 1 STVO wären.

Über die (körperliche und seelische) Verantwortung über einen selbst habe ich nie - ich betone nie - gesprochen. Unterstellungen und weitere Unwahrheiten, mich betreffend, werde ich genüsslich auseinander nehmen. Der Leser oder die geneigte Leserin kann sich ja mal einen Eindruck verschaffen, wie auf Lichtstadt.News argumentiert wurde. Nur Unterstellungen, Rechthaberei, Anmaßung, Verleumdung. Keine Belege. In meiner ganz bescheidenen Sichtweise, natürlich.
Ich zitiere einmal aus dem Beitrag des von Rainer S. betriebenen Blogs: "Das Tragen eines Fahrradhelmes ist vielleicht nicht "vorgeschrieben", es wird jedoch von allen maßgeblichen Institutionen "empfohlen" und ist daher auch kein "hanebüchener Blödsinn", wie Herr Tobias N., als der von mir erwähnte Kommentator, meint."
Nein! Ich habe - wie gesagt, nie gesagt, dass das Tragen von Fahrradhelmen nicht die Gesundheit des Betreffenden schützen kann. Ich sage: Jeder Schutz, egal wie gering, ist besser als gar keiner. Ich befürworte auch das Tragen von Fahrradhelmen, rate Kinder aber dringend ab, diese aufzubehalten, wenn sie auf Spielplätzen sind.
Die bösartige Unterstellung, ich würde das Tragen von Fahrradhelmen anlehnen, weise ich entschieden zurück!. Bösartig deswegen, weil meine Wortwahl, wie alle Leserinnen und Leser nachvollziehen können, eindeutig ist.
Es wurde nur nach der Rechtsgrundlage gefragt. Die Antwort von Herrn R. S. ist für mich nicht nachzuvollziehen, auch deshalb nicht, weil wir uns vor wenigen Tagen getroffen haben.