Freitag, 28. Dezember 2012

"Ab 2013 wird sich in der Lichtstadt einiges ändern! (Teil 3)": Die GEZ heißt nicht mehr GEZ und erhebt dann auch anders ihre 17,98 Euro

(lsn) - Mit dem Jahreswechsel ändert sich einiges in der Lichtstadt. In den "Lichtstadt.News" informieren wir heute über die Beiträge für Radio- und Fernsehnutzung.

Fast schon legendär war die Masche: Kurz nach acht Uhr am Abend klingelt es an der Wohnungstür. "Hallo", sagte der unerwartete Besucher und fügte an: "Haben Sie einen Moment Zeit oder störe ich Sie bei der 'Tagesschau'?" Lautete die Antwort auf die Frage zur 'Tagesschau' "Ja", gab sich der Besucher als GEZ-Mitarbeiter zu erkennen und drückte dem Wohnungsinhaber ein Anmeldeformular in die Hand und notierte die illegale Nutzung von Fernsehprogrammen.

Ab dem 1. Januar 2013 wird es die Behörde mit dem offiziellen Titel "Gebühreneinzugszentrale der öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland" nicht mehr gehen. Die vermeintlich gute Nachricht relativiert sich jedoch, wenn man weiß, dass sie lediglich umbenannt wird und dann "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" heißt. Auch der Begriff "Rundfunkgebühren" wird zum 1. Januar 2013 geändert - ab dann spricht man nur noch von Rundfunkbeiträgen.

HIER kann man sich über die Änderungen informieren und die sind nicht ohne. Wer wie viele Geräte zu welchem Zweck bereithält, spielt zukünftig keine Rolle mehr. Was nichts anderes heißt als: Ab dem neuen Jahr ist jeder Bürger der Lichtstadt dran. Rundfunkbeitrag zahlt dann jede Wohnung, jedes Einfamilienhaus, egal ob mit oder ohne Fernseher.

Nach eigenen Angaben der neuen "AZDB" bedeutet dies Für über 90 Prozent der Menschen, dass sie ab 2013 genauso viel oder weniger bezahlen als vorher. Weniger? Ja, sagt die "AZDB": Familien mit erwachsenen Kindern sparen durch das neue Modell: Unabhängig davon, wie viele Personen mit eigenem Einkommen in der Wohnung leben und wie viele Rundfunkgeräte es dort gibt, zahlen alle Bewohner zusammen nur einen Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 Euro pro Monat.

Ein Familienmitglied entrichtet den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung und muss angemeldet sein. Beitragspflichtig sind nur volljährige Personen. So zahlen erwachsene Kinder, die ein eigenes Einkommen haben, künftig keinen eigenen Rundfunkbeitrag, wenn sie noch in der Wohnung ihrer Eltern leben und für diese bereits der Beitrag geleistet wird. Um sich abzumelden, genügt ein formloses Schreiben.

Aber was ist mit unverheiratete Paaren? Hier sagt die "AZDB", dass künftig die einfache Regel gilt: Pro Wohnung ist ein Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro pro Monat zu entrichten. Ein Bewohner leistet den Beitrag für die gemeinsame Wohnung und muss angemeldet sein. Beitragspflichtig sind nur volljährige Personen. Der andere Bewohner (sofern derzeit angemeldet) kann sich dann abmelden. Dazu reicht ein formloses Schreiben an den "AZDB".

Studierende, die bereits heute Rundfunkgebühren entrichten, werden automatisch auf den Rundfunkbeitrag umgestellt. Alle anderen müssen sich bis zum 1. Januar 2013 anmelden. Studierende, die BAföG erhalten, können sich auf Antrag befreien lassen bzw. müssen, wenn sie in einer WG leben, ab 2013 nicht mehr wie bislang einzeln für ihre Rundfunkgeräte zahlen. Künftig gilt: Pro Wohnung ist nur einmal der Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 Euro monatlich zu zahlen - unabhängig davon, wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind und wie viele Personen zusammenleben.

Wichtig für Empfänger staatlicher Sozialleistungen: Der neue Rundfunkbeitrag ist, nach Angaben der "AZDB" solidarisch ausgestaltet, denn wer einkommensabhängig bestimmte staatliche Sozialleistungen bezieht, kann sich auf Antrag vom Beitrag befreien lassen. Bezieht er/sie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder BAföG, kann auch er/sie er mit dem Nachweis der betreffenden Behörde die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen.

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