Samstag, 30. März 2013

"Aussetzung der Straßenbaubeiträge?": Werkausschuss des KSJ und Stadtentwicklungsausschuss befassten sich mit FDP-Antrag


(lsn) - Kann man die Erhebung von Straßenbaubeiträgen aussetzen und wem nützt dies? MIt dieser Frage hatten sich am Mittwoch dieser Woche der Werkausschuss des Kommunalservice Jena / KSJ und einen Tag darauf der Stadtentwicklungsausschuss / SEA zu befassen.

Grund hierfür war eine entsprechende Stadtratsvorlage der FDP-Fraktion. Es gehe um 300.000 Euro jährlich, sagten die Liberalen im Februar im Stadtrat, vergaßen aber ihrer Vorlage die Begründung anzuhängen, weshalb die Beitragserhebung ausgesetzt werden soll. Dass dies bisher auch nicht nachgeholt wurde, zeigt die Schwierigkeit des Unterfangens. Rechtsgrundlage für die Erhebung von Beiträgen sind einerseits das Baugesetzbuch / BauGB (= Erschließungsbeiträge) und sowie auf der anderen Seite das Thüringer Kommunalabgabengesetz / ThürKAG (= Straßenbaubeitrag) sowie die beiden hierzu gehörenen Satzungen der Stadt Jena.

In den Ausschüssen wurde indes schnell klar: die Erhebung des Straßenbaubeitrages ist - ebenso wie die des Erschließungsbeitrages - eine Pflichtaufgabe der Stadt Jena, die so lange durchzuführen ist, wie das Wort "Beiträge" im ThürKAG und BauGB verankert ist. Zwar gibt es derzeit die Prüfung der Zulässigkeit eines Voilksbegehrens zur Abschaffung von Beiträgen im Freistaat Thüringen, worüber der Thüringer Verfassungsgerichtshof in der nächsten Woche entscheidet, aber diesem Begehren geben Juristen keine große Erfolgschance.

Außerdem: So lange es den Haushaltsgrundsatz gibt, dass vor der Aufnahme von Krediten Steuern zu erheben sind und vor der Erhebung von Steuern Beiträge erhoben werden müssen, kann es durch eine Aussetzung der Beitragserhebung in Jena auch keine wirkliche Entlastung der beitragspflichtigen Grundstückseigentümer geben. Wird ausgesetzt, so eine erste Einschätzung, ist dies zeitlich zu befristen damit keine Verjährung eintreten kann, muss später nachgeholt werden und für die Zeit der Aussetzung ist gar eine Einnahmeausfallfinanzierung vorzunehmen, wobei die Beitragspflichtigen später hierfür zusätzlich zu den Herstellungskosten auch noch anteilig die Fremdfinanzierungskosten aufzubringen haben.

Auch wenn der Vorstoß der FDP für die Bürger im ersten Moment erfreulich erscheint: eine Aussetzung der Beitragserhebung scheint also niemals eine für die beitragspflichtigen Anlieger kostengünstige Entscheidung zu sein sondern könnte allenfalls für die Stadt Jena sinnvoll erscheinen. Daher beschlossen beide Ausschüsse, dass die Verwaltung alles noch einmal sorgfältig prüfen solle und dem Stadtrat dann das Ergebnis vorzulegen hat.

Eine kleine Erkenntnis gab es am Rande des SEA: nicht 300.000 Euro werden derzeit jährlich in in Jena durch Straßenbaubeiträge eingenommen sondern in den kommenden Jahren rund 1,1 Mio. Euro pro Jahr. Sollte es tatsächlich zu einer Aussetzung der Beitragserhebung kommen, müssten also in der Lichtstadt 2,2 Mio. Euro für den Doppelhaushalt 2013/2014 her, um den Ausfall zu kompensieren. Bleibt also auch für die FDP als Einbringer des Antrags noch einiges zu tun, denn zum Nulltarif können die Stadträte ihrem Wunsch wohl nicht folgen.

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