Dienstag, 22. Januar 2013

"Gewaltsamer Tod einer Seniorin": Staatsanwaltschaft fordert neun Jahre Haft im neu aufgerollten Prozess gegen einen 31-jährigen ehemaligen Sozial- und Pflegeassistenten

(lsn / otz) - Im Juli 2010 kam eine damals 87-jährige demenzkranke Rentnerin in Jena zu Tode. Kurz darauf wurde ihr ehemaliger Sozial-und Pflegeassistent, festgenommen, der zum Tatzeitraum im Wohngebäude gesehen wurde. Die rechtsmedizinische Sektion der Leiche ergab, dass die Frau eines gewaltsamen Todes gestorben war.

2011 wurde der 31-jährige Mann vom Landgericht Gera wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt - ein Urteil, dass sich überwiegend auf Indizien stützte, denn ein Geständnis des Mannes gab es nicht. Dessen Anwalt legte gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof Revision ein und der BGH gab der Revision Recht und hob das Urteil im Mai 2012 auf, verwieß den Fall zurück an das Landgericht Gera.

Im neu aufgerollten Prozess um den Tod der Seniorin hat Staatsanwalt Jena Wörmann heute vor dem Landgericht Gera für den Angeklagten neun Jahre Haft wegen Totschlags gefordert. Nach Auffassung von Staatsanwaltschaft stehe fest, dass der 31-Jährige die Seniorin getötet hat. Die Verteidigung hingegen plädierte auf Freispruch aus Mangel an Beweisen.

Laut Anklagebehörde ist der Mann am Tatort gesehen und identifiziert worden, wie die OTZ berichtete. Zahlreiche DNS-Spuren an seinen Händen, die nicht von einer vorangegangenen Nachtschicht stammen könnten, seinen ein eindeuitiger Beleg. Weshalb der Mann die alte Dame getötet habe, blieb laut Wörmann indes unaufgeklärt.

Auch die Nebenklage, die eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes forderte, ist von einem Mordmotiv überzeugt. Der Angeklagte habe aus niederen Beweggründen gehandelt. Aus Rache für eine fristlose Kündigung am selben Tag habe er eine völlig Unbeteiligte getötet.

Der Angeklagte selbst bestritt die Tat und verwies auf einen Pflegefehler der Kollegin. Ein neues Urteil wird am 4. Februar erwartet.

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