(lsn / polizei / mdr / otz) - Im Jenaer Universitätsklinikum in Neulobeda-Ost / UKJ ist es am vergangenen Sonntag, dem 17. März 2013, gegen 14 Uhr zu einer Geiselnahme gekommen in deren Verlauf ein Mensch starb. Das berichtete gestern MDR Radio Thüringen unter Bezugnahme auf entsprechende Mitteilungen des Landespolizeiinspektion Jena sowie der Staatsanwaltschaft Gera und so vermeldet es heute auch die OTZ
Den Meldungen nach hatte ein Patient auf der Station 440 der Klinik für Innere Medizin des UKJ, in der Patienten mit Lungenkrankheiten behandelt werden, zwei Ärzte mit einer Pistole bedroht und seine Überweisung in die Palliativstation des UKJ verlangt. Dort werden Patienten mit nicht mehr heilbaren Erkrankungen aufgenommen und deren starken Beschwerden mit speziellen Medikamenten gelindert.
Die Ärzte sicherten dieses dem Patienten zu und wurden schließlich von dem 30-Jährigen frei gelassen. Inzwischen war jedoch für das Klinikum ein Großeinsatz der Polizei ausgelöst worden und der Bereich um die Station 440 wurde abgesichert. Noch bevor es der Polizei gelang, mit dem Mann Kontakt aufzunehmen, beging dieser in seinem Zimmer Selbstmord, indem er sich mit der Pistole erschoss.
Wie die Obduktion der Leiche ergab, war der Mann tatsächlich todkrank gewesen und es hätten sich darüber hinaus keinerlei Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden durch Dritte ergeben, wie die zuständige Staatsanwältin Anja Schneider der OTZ auf Anfrage mitteilte. Bei der Waffe habe es sich um eine Pistole gehandelt, die der 30-jährige Patient als Sportschütze mit Waffenschein rechtmäßig besaß, hieß es weiter.
Die Ärzte sicherten dieses dem Patienten zu und wurden schließlich von dem 30-Jährigen frei gelassen. Inzwischen war jedoch für das Klinikum ein Großeinsatz der Polizei ausgelöst worden und der Bereich um die Station 440 wurde abgesichert. Noch bevor es der Polizei gelang, mit dem Mann Kontakt aufzunehmen, beging dieser in seinem Zimmer Selbstmord, indem er sich mit der Pistole erschoss.
Wie die Obduktion der Leiche ergab, war der Mann tatsächlich todkrank gewesen und es hätten sich darüber hinaus keinerlei Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden durch Dritte ergeben, wie die zuständige Staatsanwältin Anja Schneider der OTZ auf Anfrage mitteilte. Bei der Waffe habe es sich um eine Pistole gehandelt, die der 30-jährige Patient als Sportschütze mit Waffenschein rechtmäßig besaß, hieß es weiter.
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