Dienstag, 10. September 2013

"Der 'NSU'-Prozess - 33. bis 34. Tag": Der ersten beiden Verhandlungstage nach der Sommerpause


(annett szabo) -
An den ersten beiden Verhandlungstagen nach der Sommerpause wurde u. a. ein Polizibeamter gehört, der eine Vernehmung von Holger Gerlach durchgeführt hatte.

Zur Aussage von Gerlach im November 2011 sagte der Polizist, der Angeklagte habe unter anderem zugegeben, eine Waffe zu Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe transportiert und Tarnpapiere für den "NSU" beschafft zu haben. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl machte daraufhin einen weiteren Vorstoß, ob der Angeklagte vor Gericht weitere Angaben zu seiner Hilfe für den "NSU" machen wolle, was dieser verneinte. Gerlach hatte sich in seinen Vernehmungen durch das BKA zwar umfassend geäußert, zu Beginn des Gerichts-Prozesses in München aber nur eine relativ kurze Erklärung verlesen und danach erklärt, nichts weiter zu den Vorfällen aussagen zu wollen.  Allerdings schlossen seine Verteidiger auch am 33. Prozesstag nicht aus, dass ihr Mandant späterhin weitere Angaben machen werde.

Das Oberlandesgericht München zeigte am gleichen Prozesstag als Beweismittel zwei Videos einer Überwachungskamera des TV-Musiksenders VIVA zum Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße, bei dem im Juni 2004 durch eine Nagelbombe fast zwei Dutzend Menschen verletzt worden waren. Aus den, zuvor bereits aus den Medien bekannten, Videoaufnahmen war zu sehen, wie es zur mutmaßlichen Vorbereitung des Anschlags kam. Zwei Männer, die Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos sehr ähnlich sahen, schoben ein Fahrrad in Richtung Tatort, auf dessen Gepäckträger wahrscheinlich die Nagelbombe befestigt war, welche später per Fernzündung zur Explosion gebracht wurde.

Zum Abschluss des 33. Prozesstages verlaß die Bundesanwaltschaft eine Liste der Vorstrafen des Angeklagten RalfWohllebens und legte zudem die Geburtsurkunde und den Ausbildungsvertrag Beate Zschäpes für ihre Lehre zur Gärtnerin für Gemüsebau als Beweismittel vor. Am 34. Prozesstag knüpfte Richter Götzl an die Beweismittel des Vortages an. Hierzu passte die Aussage einer Zeugin zum Mord an Ismail Yaşar in Nürnberg am 9. Juni 2005 und damit exakt ein Jahr nach dem Kölner Anschlag. Dieser Mord unterscheidet sich von den anderen Morden des "NSU" dadurch, dass es mehrere Zeugen in der Nähe des Tatorts gab.

Die am 34. Prozesstag gehörte Zeugin hatte seinerzeit zwei Männer am Tatort beobachtet, bei denen es sich um Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gehandelt haben könnte. Wichtiger ist jedoch, dass sie die beiden Männer auf Videobildern vom Kölner Nagelbombenattentats wiedererkannt hatte. Was schon 2005 einem Durchbruch bei den Ermittlungen in der "Ceska"-Mordserie hätte bringen können, wurde jedoch von der Bayerischen Polizei seinerzeit verkannt, denn die Zeugin machte das Gericht darauf aufmerksam, dass sie den Polizeibeamten damals gesagt habe, sie sei sich "sehr sicher", dass es sich bei den Radfahrern, die sie dabei beobachtet hatte, wie einer dem anderen einen Gegenstand in den Rucksack gesteckt habe, und den beiden Männern aus dem Kölner VIVA-Video um die gleichen Personen handeln würde.

Die Beamten hätten allerdings nur "ziemlich sicher" im Protokoll vermerkt, berichtete sie. Ebenfalls merkwürdig fand die Zeugin, dass ihr vom Bayerischen LKA vor allem Fahndungsfotos von Männern vorgelegt worden waren, die vom Aussehen her wohl türkischer oder griechischer Abstammung gewesen seien, obwohl sie doch seinerzeit Radfahrer gesehen habe, die eine "helle Haut" gehabt hätten.

Die Nürnberger Ermittler hielten die Anzeichen für einen Zusammenhang zwischen den Taten letztlich nicht für logisch und zwingend. Erst nachdem im November 2011 der "Nationalsozialistische Untergrund" enttarnt worden war, wurde ihnen klar, dass es sich in beiden Fällen um die gleichen Täter gehandelt hatte.

 Der Prozess wird übernächste Woche am 17.09.2013 fortgesetzt.
 
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