(lsn) - Sie werden es vielleicht schon gemerkt haben: Bis Ende Februar 2012 hatten Artikel, die im Rahmen unseres Nachrichtenportals "Lichtstadt.Netz" erschienen, oft sog. "Links" zu anderen Internetseiten.
Dies werden wir auch zukünftig beibehalten. Allerdings nur dann, wenn sich die sog. "Links" auf nicht-kommerzielle Internetseiten bzw. -angebote beziehen. Seit dem 1. März 2012 fehlen somit "Link"-Verbindungen zum Beispiel zu den Internetangeboten von Presseportalen wie JENAPOLIS, der Zeitungsgruppe Thüringen oder etwa SPIEGEL.Online.
Der Grund hierfür ist einfach. Die Bundesregierung hat ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger auf den Weg gebracht, das in eine grundlegende Gesetzesänderung (= die sog. "Lex Google") münden soll. Für die digitale Verbreitung von Inhalten über Internet-Portale in Form der sog. "Links" soll künftig ein Entgelt fällig werden. Allerdings nicht nur für Google und andere Suchmaschinen- Betreiber. Im Endeffekt eröffnet die "Lex Google" allen entsprechenden Presseportalen die Möglichkeit, auch von nicht-kommerziellen Internetseiten, wie dem "Lichtstadt.Netz" ein Entgelt zu verlangen, wenn von dort aus auf eigene Artikel verlinkt wurde bzw. wird.
Wir bitten für unsere Entscheidung um Ihr Verständnis und gehen davon aus, dass Sie auch zukünftig selbst (auch ohne einen von uns gesetzten "Link") die entsprechenden Internetangebote nutzen werden.
Ihre
Lichtstadt.Netz Redaktion
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