


Die Schließung ist vor allem ein finanzielles Desaster für die Jenaer Bädergesellschaft, denn sie wird bis zur Neueröffnung einerseits einen Umsatzverlust in Millionenhöhe zuverkraften haben, hinzu kommen die Kosten des Abrisses der alten Stahlkonstruktion und die des Neubaus. Ungleich schwieriger als die Sanierung wird sich die rechtliche Bewertung der Angelegenheit gestalten. Wie Bürgermeister Frank Schenker den Stadtrat sagte, hat die Stadt Jena inzwischen beim Landgericht Gera ein Verfahren gegen die Stahlbaufirma, die die Baumängel nach Auffassung der Jenaer Bädergesellschaft zu verantworten hat, eingereicht. Trotz Verjährung der Gewährleistungsansprüche werden der Klage der Jenaer Bädergesellschaft gute Erfolgschancen gegeben, denn aufgrund des Umfangs und der Schwere der Mängel müsse von arglistiger Täuschung ausgegangen werden.
Als Schaden könne allerdings, so Schenker, lediglich eine Summe von rund 330 000 Euro geltend gemacht werden. Zusätzlich werde die Bädergesellschaft mittels eines Feststellungsauftrages, der durch eine auf solche komplizierten Fälle spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei vertreten werde, den Schaden durch entgangene Einnahmen ermitteln lassen und geltend machen, sagte der Bürgermeister gestern.
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