(lsn) - Die Bürgerinitiative "Mein Eichplatz - It's ME - Unser Jena" und mehrere Jenaer Bürger haben letzten Freitag bei der Stadt Jena ein Bürgerbegehren unter dem Namen "Unser Eichplatz bleibt in kommunaler Hand" eingereicht.
Ziel des Bürgerbegehrens soll es sein, dass der (Zitat) "zurzeit als Parkplatz- und öffentliche Platzfläche genutzte 'Eichplatz' im Eigentum der Stadt Jena verbleibt" und nicht zur Bebauung an Investoren abgegeben wird. In der Begründung heißt es u. a.: "Der Eichplatz ist der größte zentrale öffentliche Raum in Jena und daher von einem großem gesellschaftlichen Wert. Ein Verkauf würde eine Privatisierung dieses öffentlichen Raumes darstellen und nähme den Einwohnern auf lange Zeit jede Gestaltungsmöglichkeit." Mitinitiator des Bürgerbegehrens ist der parteilose Oberbürgermeisterkandidat und Bürgerkommunenvertreter Andreas Mehlich, Quartiersmanager im Stadtteilbüro Jena-Winzerla, der zuvor das Quartiersmanagement in Weimar-West inne hatte und unter anderem von der Jenaer Sektion der Piraten-Partei unterstützt wird..
Die Bürgerinitiative weist auf dem Nachrichtenportal "Jenapolis" ausdrücklich darauf hin, dass es beim Bürgerbegehren darum geht, Investoren den Zugriff auf den Platz zu verwehren, da sonst auf Jahrzehnte hinaus in Jena keine Handlungsmöglichkeiten für Stadtentwicklung bestünden würden. Derzeit läuft ein Investorenwettbewerb, der vom Jenaer Stadtrat beschlossen wurde. Erst kürzlich hatte die BI "Mein Eichplatz - It's ME - Unser Jena" einen sofortigen Stopp des Investoren-Auswahlverfahrens gefordert, da (Zitat) "Jenas Oberbürgermeister völliges Chaos" herbeigeführt habe. Die Bürgerinitiative sehe deshalb keine andere Möglichkeit, (Zitat) "den Wahnsinn" noch zu stoppen. Der BI sollen etwa 50 Personen angehören, darunter auch der Jenaer Oberbürgermeister Dr. Albrecht Schröter.
In § 17 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung heißt es: "Bürger können über wichtige Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde die Durchführung eines Bürgerentscheids beantragen (Bürgerbegehren). Die Ablehnung eines Begehrens in einem Bürgerentscheid schließt für die Dauer von zwei Jahren ein Bürgerbegehren in der gleichen Angelegenheit aus, es sei denn, dass sich die dem Bürgerentscheid zu Grunde liegende Sach- und Rechtslage wesentlich geändert hat." - Der erste Antrag der Bürgerinitiative auf ein Bürgerbegehren in dieser Sache wurde bereits im letzten Jahr für unzulässig erklärt.
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