Dienstag, 29. Mai 2012

Der BGH entlässt zwei weitere Helfer des "Nationalsozialistischen Untergrunds" aus der Untersuchungshaft

(lsn) - Die Generalbundesanwaltschaft hat einen weiteren Rückschlag bei ihren Ermittlungen zur Terrorzelle "Nationalsozialitischer Untergrund" / "NSU" hinnehmen müssen. Nachdem der Bundesgerichtshof / BGH vergangene Woche angeordnet hatte, mit Holger G. einen der inhaftierten Unterstützer von Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos (siehe Fahndungsplakat von 1998) aus der Untersuchungshaft zu entlassen, müssen nun zwei weitere Unterstützer freigelassen werden..

Wie die Anklagebehörde in Karlsruhe mitteilte, lassen die Ermittlungen gegen Carsten S. und Matthias D. nach Ansicht des BGH eine Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr gerechtfertigt erscheinen. Carsten S. sei zwar weiter dringend verdächtig, den "NSU"-Mitgliedern Ende 1999 oder Anfang 2000 gemeinsam mit dem weiterhin inhaftierten Ralf Wohlleben die Tatwaffe zu Morden an neun Migranten beschafft und sich damit der Beihilfe zum Mord schuldig gemacht zu haben. Der Beschuldigte habe sich aber, so die meinung des BGH, umfassend zum Tatvorwurf geäußert und entscheidend zur Tataufklärung beigetragen. Zudem habe sich Carsten S. in den vergangenen Jahren glaubhaft von rechtsradikalem Gedankengut abgewandt. Aufgrund seiner (Zitat) "festen sozialen Bindungen" besteht deshalb für ihn keine Fluchtgefahr mehr.

Bei Matthias D., der die beiden Tarnwohnungen des "NSU" in Zwickau angemietet hatte, hätten sich, so argumentierte der BGH heute, die Verdachtsmomente, er habe mehr für den "NSU" getan, als bisher bekannt, als nicht stichhaltig genug erwiesen.

Dies muss die Bundesanwaltschaft zwar hinnehmen, jedoch wies ein Sprecher der Behörde heute darauf hin, dass alle Drei mit Sicherheit wegen einfacher Unterstützung einer Terroristischen Vereinigung angeklagt würden. Wann die Anklage eingereicht wird, wollte die Bundesanwaltschaft noch nicht mitteilen. Dies werde nach Abschluss der Ermittlungen entscheiden, sagte der Sprecher.

Mit weiteren Feilassungen sei nun nicht mehr zu rechnen, war beim BKA zu erfahren: die Beweislage gegen Ralf Wohlleben, André E. und Beate Zschäpe sei so eindeutig, dass es dem BGH schwerfallen würde, eine Freilassung anzuordnen. Wohlleben werde als (Zitat) "mutmaßlicher Gehilfe" der "NSU" gesehen, Andre E. als "mutmaßlicher Unterstützer".

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