(lsn / otz) - Im Wahlkampf wird mitunter mit harten Bandagen gekämpft, Verleumdung scheint gelegentlich ein probates Mittel zu sein, um beim Wähler zu punkten. Oft geschieht dies anonym (wie jüngst in Gera während der Oberbürgermeister-Wahl geschehen), manchmal ist es aber auch eine offizielle Erklärung eines Kandidaten oder einer Kandidatin, die im Nachgang üble Folgen haben kann, wenn sie sich als unwahr herausstellt. So im Saale-Holzland-Kreis geschehen.
Dort versendete eine Kandidation für den Job des Landrates im Frühjahr 2012 ein Flugblatt an 28.000 Haushalte (siehe Foto oben) und diese Aktion beschäftigt weiterhin die Gerichte. Unter der Überschrift "Säulen meiner Politik" und dem Punkt "Transparenz in der Verwaltung" erklärte die damalige Kandidatin Judith Kroker würtlich: "Wie der jüngste Umweltskandal in Bad Klosterlausnitz und der Subventionsbetrug am Camburger Rathaus beweist, deckt der amtierende Landrat sogar die Betrügereien im Kreis". Eine gewagte Äußerung, die Kroker zu beweisen hatte und nicht beweisen konnte. Die Folge: eine fristlose Kündigung, denn Judith Kroker war beim Landrat des Saale-Holzland-Kreises angestellt, war seine Untergebene.
Gegen die Kündigung klagte Judith Kroker vor dem Arbeitsgericht Jena. Der Vorsitzende Richter unterbreitete zwischenzeitlich beiden Parteien einen schriftlichen Vergleichsvorschlag. In diesem hieß es erstens: "Die fristlose und hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung (...) ist gegenstandslos." und zweitens: "Die Klägerin gibt auf eigene Kosten eine Anzeige in einer im Kreis erscheinenden Tageszeitung unter der Überschrift 'Klarstellung und Entschuldigung' auf und erklärt, dass es in keinster Weise ihre Absicht war, den Landrat zu beleidigen bzw. einer Straftat zu bezichtigen. Der Landrat hat sich als Leiter des Landratsamtes nach Frau Krokers Kenntnis weder in Bezug auf den Umgang mit der Abfallbehandlungsfirma in Bad Klosterlausnitz, noch auf das gegenüber dem Bürgermeister der Stadt Camburg laufende Ermittlungsverfahren, die Sanierung des Rathauses betreffend, gesetzwidrig verhalten."
Diesem Vergleichsvorschlag wollte Judith Kroker nun offensichtlich zustimmen und wollte - so der Vorschlag des Richters - zusätzlich erklären: "Soweit die im Flyer äußerst unglückliche Wortwahl zu Irritationen geführt hat, möchte ich mich hierfür bei den Mitarbeitern des Landratsamtes und insbesondere beim Landrat Herrn Heller mit aller Aufrichtigkeit entschuldigen."
Eigentlich ein Sieg auf ganzer Linie für den Landrat, doch Heller lehnte den Vergleichsvorschlag nun ab. Sein Justiziar Thomas Kuske teilte mit, "dass der Vergleichsvorschlag seitens des Saale-Holzlandkreises nicht angenommen wird". Man sei nach wie vor davon überzeugt, dass das Vertrauensverhältnis als unwiderruflich zerstört angesehen wird und eine Weiterbeschäftigung unmöglich ist, erklärte Kuske gestern gegenüber der OTZ. Zudem ermittelt inzwischen die Staatsanwaltschaft gegen Frau Kroker wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Gera erklärte.
Dort versendete eine Kandidation für den Job des Landrates im Frühjahr 2012 ein Flugblatt an 28.000 Haushalte (siehe Foto oben) und diese Aktion beschäftigt weiterhin die Gerichte. Unter der Überschrift "Säulen meiner Politik" und dem Punkt "Transparenz in der Verwaltung" erklärte die damalige Kandidatin Judith Kroker würtlich: "Wie der jüngste Umweltskandal in Bad Klosterlausnitz und der Subventionsbetrug am Camburger Rathaus beweist, deckt der amtierende Landrat sogar die Betrügereien im Kreis". Eine gewagte Äußerung, die Kroker zu beweisen hatte und nicht beweisen konnte. Die Folge: eine fristlose Kündigung, denn Judith Kroker war beim Landrat des Saale-Holzland-Kreises angestellt, war seine Untergebene.
Gegen die Kündigung klagte Judith Kroker vor dem Arbeitsgericht Jena. Der Vorsitzende Richter unterbreitete zwischenzeitlich beiden Parteien einen schriftlichen Vergleichsvorschlag. In diesem hieß es erstens: "Die fristlose und hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung (...) ist gegenstandslos." und zweitens: "Die Klägerin gibt auf eigene Kosten eine Anzeige in einer im Kreis erscheinenden Tageszeitung unter der Überschrift 'Klarstellung und Entschuldigung' auf und erklärt, dass es in keinster Weise ihre Absicht war, den Landrat zu beleidigen bzw. einer Straftat zu bezichtigen. Der Landrat hat sich als Leiter des Landratsamtes nach Frau Krokers Kenntnis weder in Bezug auf den Umgang mit der Abfallbehandlungsfirma in Bad Klosterlausnitz, noch auf das gegenüber dem Bürgermeister der Stadt Camburg laufende Ermittlungsverfahren, die Sanierung des Rathauses betreffend, gesetzwidrig verhalten."
Diesem Vergleichsvorschlag wollte Judith Kroker nun offensichtlich zustimmen und wollte - so der Vorschlag des Richters - zusätzlich erklären: "Soweit die im Flyer äußerst unglückliche Wortwahl zu Irritationen geführt hat, möchte ich mich hierfür bei den Mitarbeitern des Landratsamtes und insbesondere beim Landrat Herrn Heller mit aller Aufrichtigkeit entschuldigen."
Eigentlich ein Sieg auf ganzer Linie für den Landrat, doch Heller lehnte den Vergleichsvorschlag nun ab. Sein Justiziar Thomas Kuske teilte mit, "dass der Vergleichsvorschlag seitens des Saale-Holzlandkreises nicht angenommen wird". Man sei nach wie vor davon überzeugt, dass das Vertrauensverhältnis als unwiderruflich zerstört angesehen wird und eine Weiterbeschäftigung unmöglich ist, erklärte Kuske gestern gegenüber der OTZ. Zudem ermittelt inzwischen die Staatsanwaltschaft gegen Frau Kroker wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Gera erklärte.
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