Freitag, 10. August 2012

Bisher großes Interesse an unserer Serie "INSIDE NSU": Dies sind die einzelnen Anklagepunkte im Fall Beate Zschäpe!

(lsn / zono radio jena) - Seit mehreren Wochen stellen wir jeweils montags Informationen zu einzelnen Anklagepunkten der Bundesanwaltschaft bezüglich der rechtsterroristischen Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund" in der Verfahren gegen "NSU"-Mittäter bzw. -Unterstützer vor und zeigen einen chronologischen Ablauf der Ereignisse.

In der nächsten Woche folgt zum neuen Haftprüfungstermin des Bundesgerichtshofs bezüglich der in Jena geborenen Beate Zschäpe eine erste Fassung der Anklageschrift, die Tim Schwarz wie folgt zusammenfasst:

Zschäpe wird der schweren, gefährlichen Brandstiftung und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Sinne des Paragrafen 129a Strafgesetzbuch angeklagt werden, denn dem Generalbundesanwalt beim BGH liegen inzwischen eindeutige Beweise vor, dass Zschäpe bewusst und willentlich konspirativ an den (Zitat) "organisiert ideologisch motivierten Mordtaten" des "NSU" mitgewirkt hat, um ein "Klima der Angst" unter ausländischen Mitbürgern zu erzeugen.

Die 37-jährige Jenaerin habe zudem das, bei mehr als einem Dutzend Überfällen auf Geldinstituten über einen Zeitraum vom mehr als dreizehn Jahren erbeutete, Geld des "NSU" verwaltet und sei in mindestens einem Fall dabei gewesen, als ihren Mittätern Mundlos und Böhnhardt eine Schusswaffe übergeben wurde.

Zur Verschleierung ihres Namens, ihres Aufenthalts sowie der Taten des "NSU" habe Beate Zschäpe - so die Bundesanwaltschaft in ihrer Anklageschrift - "eine Vielzahl falscher Namen (...) benutzt". Die schwere, gefährliche Brandstiftung habe sie ausgeführt, so der Generalbundesanwalt, um Beweismittel gegen sie und den "NSU" zu vernichten. 

Abschließend wird Zschäpe vorgeworfen, sie habe in einem "letzten propagandistischen Akt" nach dem Tode ihres Lebensgefährten Uwe Böhnhardt und dessen Freundes Uwe Mundlos die "NSU"-Propaganda-DVD "Frühling" verschickt.

In den beiden letzten Teilen unserer Serie am 13. und am 20. August wird der Frage nachgegangen, wie viel Beate Zschäpe von den Morden ihrer beiden Freunde wusste bzw. in wie weit sie daran mitgewirkt hat. Zschäpe schweigt bisher zu allen Vorwürfen. Klar ist jedoch:

Sie muss 1.) gewusst haben, woher mehr als ein Jahrzehnt lang das von ihr verwaltete und ausgegebene Geld stammte,

2.) Zschäpes Fingerabdrücke sind auf mehreren Zeitungsausschnitten über Bombenanschläge und einen Mord, dem sich der "NSU" im von ihr verschickten Propaganda-Video rühmt,

3.) das in der von ihr angezündeten Wohnung in Zwickau gefundene Waffen- und Sprengstoffarsenal kann ihr nicht verborgen geblieben sein. Gegenüber Nachbarn einer vorherigen Wohnung hat sie zudem zugegeben, dass Böhnhardt und Mundlos Waffen besessen haben.

Dass sich in der Hinterlassenschaft des "NSU"-Trios ettliche Waffen befinden, die einzelnen Verbrechen zugeordnet werden können und eine zeitlich parallele Anmietung von Kraftfahrzeugen und Wohnmobilen zu einzelnen Mordtaten und Raubüberfällen gegeben ist, scheint die Mittäterschaft Zschäpes eindeutig.

Keinen Zweifel scheint es zudem Seitens der Bundesanwaltschaft an der Verurteilung Zschäpes wegen schwerer Brandstiftung zu geben, da Spuren des für das Feuer in der Zwickauer Frühlingsstraße verwendeten Brandbeschleunigers an ihren Schuhen nachgewiesen wurden.

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