Samstag, 18. August 2012

Der Bundesgerichtshof entscheidet: Beate Zschäpe soll bis zur Anklagerhebung im November weiter in Haft bleiben!

(lsn) - Der Bundesgerichtshof / BGH geht offensichtlich weiterhin davon aus, dass Beate Zschäpe (Foto oben bei ihrer Verhaftung in Jena) Gründungsmitglied der Terrororganisation "Nationalsozialistischer Untergrund" / "NSU" ist und in der Vereinigung eine gleichberechtigte Stellung innehatte. Zudem hält man eine Beteiligung Zschäpes an den vom "NSU" verübten Taten für wahrscheinlich. Damit positionierte sich der Staatsschutzsenat im Rahmnen der erneuten Haftbeschwerde von Zschäpes Anwälten Heer und Stahl ab und bestätigte die Weitergeltung des Haftbefehls des Ermittlungsrichters vom 13. November letzten Jahres in vollem Umfang: Zschäpe bleibt damit bis zur Anklageerhebung in Untersuchungshaft; Anklage soll "noch vor Mitte November 2012" erhoben werden.

Zur Rolle Zschäpes im "NSU" hatte der Generalbundesanwalt vorgetragen, dass die Inhaftierte eine "Überzeugungstäterin" sei, die 1998 mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt den "NSU" gegründet habe, um "Feinde des deutschen Volkes" zu bekämpfen. Ohne Beate Zschäpes Zutun, ohne ihr Aufrechterhalten einer bürgerlichen Fassade gegenüber Wohnungsnachbarn und Bekannten, hätte der "NSU" nicht fast 14 Jahre lang unentdeckt im Untergrund agieren können.

Nach der Gründung des "NSU" verübten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos eine beispiellose Serie von Morden an ausländischen Mitbürgern sowie einen Mord und einen versuchten Mord an Polizisten, mehrere Sprengstoffanschläge und eine jahrelange Serie von Raubüberfällen auf Geldinstitute, verbunden mit einem weiteren Mordversuch. Das Geld aus den Überfällen habe Zschäpe verwaltet, argumentierte der Generalbundesanwalt gegenüber dem BGH, weiterhin habe Zschäpe von den Morden und Anschlägen Kenntnis gehabt und wußte Bescheid über die von Böhnhardt und Mundlos für ihre Verbrechen genutztehn Waffen.

Darüber hinaus habe Zschäpe am 04.11.2011 eine schwere Brandstiftung in Tateinheit mit einem versuchten Mord verübt, dies um die Machenschaften des "NSU" zu verschleiern und mögliche Beweismittel zu vernichten. Als im Sinne der Anklage (die derzeit von der Bundesanwaltschaft vorbereitet wird) belastend wertete der Staatsschutzsenat am BGH, dass Zschäpe, obwohl seit dem Jahre 2003 kein Haftbefehl mehr gegen sie vorgelegen habe, zur Verdeckung ihrer wahren Identität über mehr als ein Jahrzehnt hinweg acht Alias-Namen verwendet hat und sich mehrfach gefälschter Unterlagen bediente. 2001 habe Beate Zschäpe bei einem konspirativen Treffen einer dritten Person 10.000 DM übergeben, damit er den Mitgliedern des "NSU" das Geld "im Notfall" zukommen lassen könne.

Während des Haftprüfungstermins erläuterten die Vertreter der Bundesanwaltschaft dem Senat den "außergewöhnliche Umfang" der Ermittlungen. Dieser habe zwar eine Anklageerhebung "bislang noch nicht zugelassen", aber die Karlsruher Behörde habe "in Ansehung des Beschlusses des Senats" mit der Fertigstellung der Anklage begonnen, argumentierte man. Derzeit seien bereits wichtige "Anklageteile" in einem Umfang von etwa 250 Seiten mit mehr als eintausend Fußnoten fertiggestellt, hieß es. Am Rande des Haftprüfungstermins wurde zudem bekannt, dass sieben Staatsanwälte von anderen Verfahren freigestellt worden seien um sich mit Hochdruck mit der Anklage gegen Beate Zschäpe zu befassen. Ganz offensichtlich hat diese derzeit absolute Priorität für die Karlsruher Behörde. Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft müssen für die Anklage "aktuelle Erkenntnisse" aus knapp 600 Aktenbänden ausgewertet werden.

Die neun Morde an ausländischen Kleinunternehmern zwischen September 2000 und April 2006 seien von ihr "zur Verfolgung der gemeinsam beschlossenen Ziele" gebilligt worden. Beim letzten Überfall auf eine Sparkasse am 4. November 2011 in Eisenach habe Beate Zschäpe zudem organisatorische Hilfe geleistet. Wie anlässlich der Haftprüfung am Samstag bekannt wurde, sei Zschäpe am 14. Oktober 2011 zusammen mit Uwe Böhnhardt und einem nicht weiter bekannten Kleinkind zu einem Caravanvermieter gefahren und habe dort einen geplanten Familienurlaub vorgetäuscht, damit der Händler keinen Verdacht schöpfen sollte. Zschäpe sei eindeutig von einer Zeugin wiedererkannt worden.

Die Bundesanwaltschaft sieht sich durch die Karlsruher Entscheidung in ihrer Ermittlungsarbeit zur Rolle der Inhaftierten im "NSU" und zu Zschäpes Unterstützung der Ziele der Terrorzelle (siehe Foto links) bestätigt, während die Anwälte von Beate Zschäpe zur Entscheidung des BGH aktuell keine Stellungnahme abgaben.

Der gebürtigen Jenaerin droht im Falle einer Verurteilung eine sehr lange Haftstrafe. Zum Vergleich: Irmgard Möller, früheres Mitglied der Terrorgruppe "Rote Armee Fraktion", wurde u. a. wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie der Mitwirkung an zwei Bombenanschlägen und drei Morden zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt; eine lebenslange Freiheitsstrafe endet nicht vor 15 Jahren, die Reststrafe kann in bestimmten Fällen zur Bewährung ausgesetzt werden. Möller verbüßte insgesamt 23 Jahre Haft bevor sie 1995 entlassen wurde.

Der 37-jährigen Zschäpe droht im Falle einer Verurteilung eine ebenso lange Haft und damit eine Entlassung frühestens zu ihrem sechzigsten Lebensjahr, sofern sie ihr Schweigen nicht bricht, um ihre Strafe zu mindern. In Justizkreisen wundert man sich zudem bereits über Zschäpes beharrliches Schweigen. Aus einer psychologischen Begutachtung ihrer Persönlichkeit habe sich ein starker Kommunikationsdrang ergeben, so wird aus dem BKA berichtet. Zschäpe habe immer die Sozialkontakte zu ihrem jeweiligen Umfeld gehalten, sei mitteilungsfreudig gewesen. Auch ihr Bedürfnis nach Kontakten zur Großmutter und zu Verwandten passe nicht zu dem Bild, der eisern schweigenden Beate Zschäpe. So erwarte man, dass sich Zschäpe nach der Bekanntgabe der Anklage öffne, um ihre Lage zu verbessern.

Zschäpe selbst hat unterdessen ihr Team an Anwälten vergrößert. Neben den beiden aktuellen Anwälten Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl wird sie jetzt auch von der Berliner Anwältin Anja Sturm juristisch beraten. Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet sei die Bestellung von Sturm in Absprache mit Heer und Stahl erfolgt. Anja Sturm ist eine Juristin, die sich u. a. auf spektakuläre Fälle spezialisiert hat, ihre Mandanten im Prozess um die so genannte "Russen-Mafia" oder auch in Islamisten-Prozessen vertrat. Die 1970 in den USA geborene Anwältin soll, wie aus Kölner Justizkreisen zu erfahren war, Zschäpe bereits in der Untersuchngshaft besucht haben.

Nachtrag vom 21. August 2012

Auf Anfrage der "Süddeutschen Zeitung" zu den Vorwürfen der Bundesanwaltschaft rügten die drei Verteidiger in einer gemeinsamen Erklärung vom 20.08.2012, dass ihnen nach Übersendung (Zitat) "von exorbitant umfangreichem Aktenmaterial eine Stellungnahmefrist von nicht einmal fünf Werktagen gesetzt" worden sei. Das sei nicht zu leisten.

Weiter hieß es in der "SZ": Da der Verteidigung, nach deren Angaben, Akteneinsicht "nur fragmentarisch und erheblich verzögert gewährt" worden wäre, sei eine "substantiierte Auseinandersetzung mit den Tatvorwürfen" kaum möglich. Zschäpe selbst stünden wesentliche Akten nicht zur Verfügung.

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