Freitag, 10. August 2012

"Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr": Polizeiinspektion Jena nimmt Steinwerfer fest - Täter hatte auf der A4 und der Stadtrodaer Straße 17 Fahrzeuge beschädigt!

(lsn / polijena) - Innerhalb kurzer Zeit gingen am gestrigen Abend gegen 22 Uhr mehrere Notrufe bei der Jenaer Polizei ein, da ein Unbekannter Schottersteine von der Brücke über die A4 auf Autos geworfen hatte. Das Gleiche wiederholte sich wenig später durch Autofahrer auf der Stadtrodaer Straße. Auch hier flogen Steine von einer Brücke auf die Schnellstraße.

Durch den sofortigen Einsatz mehrere Streifenwagenbesatzungen konnte kurz darauf ein 23-Jähriger Jenaer festgenommen werden, der umgehend durch mehrere Autofahrer als der Täteridentifiziert werden konnte . Benutzt hatte er Schottersteine vom Gleisbett der Straßenbahn.

Insgesamt wurden durch ihn siebzehn Kraftfahrzeuge beschädigt: vier auf der Bundesautobahn A4 und dreizehn auf der Stadtrodaer Straße (siehe Foto oben). Die Steine beschädigten Frontscheiben, Autodächer und Motorhauben, allerdings durchschlug kein einziger Stein eine Frontscheibe, auch wurde zum Glück niemand verletzt. Der Schaden beläuft sich insgesamt auf mehrere Tausend Euro.

Gegen den Beschuldigten wird nun wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ermittelt sowie wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung.

Am gestrigen Abend und der Nacht wurden darüber hinaus im Jenaer Stadtgebiet insgesamt 30 Autos mit Sprühfarbei beschmiert. Fünfzehn der Fahrzeuge standen geparkt auf dem Inselplatz, weitere fünfzehn am Stadion. Hier ist der Schaden noch nicht beziffert. Ebenso wurde das Jenaer Rathaus auf einer Fläche von 3 x 1 Metern mit einer rechtsradikalen Schmiererei antisemitischen Hintergrunds beschmiert bzw. besprüht.

Ob es sich hierbei um den gleichen Täter handelt, wie bei den Steinwürfen, kann noch nicht gesagt werden, jedoch war der o. g. Steinewerfer bereits am gestrigen Nachmittag in einem Jenaer Baumarkt beim Diebstahl von Farbspray erwischt worden. Bisher konnte der 23-jährige Mann aufgrund seines psychischen Zustandes nicht vernommen werden; zum Schutz anderer aber auch zu seinem eigenen Schutz wird richterlicherseits die Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung geprüft.

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