Dienstag, 4. September 2012

"Kein Pardon (2)": Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen Judith Kroker wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung dauern an

(lsn / otz) - Im heißen Wahlkampf um den Job des Landrats im Saale-Holzland-Kreis machte die seinerzeitige Kandidatin Judith Kroker (parteilos) im Frühjahr 2012 einen schweren Fehler, wie sie unlängt zugab: Sie versendete ein Flugblatt an 28.000 Haushalte (siehe Foto oben) und schrieb darin unter der Überschrift "Transparenz in der Verwaltung" unter anderm über Landrat Andreas Heller: "Wie der jüngste Umweltskandal in Bad Klosterlausnitz und der Subventionsbetrug am Camburger Rathaus beweist, deckt der amtierende Landrat sogar die Betrügereien im Kreis".

Diese Darstellung, die erwiesenermaßen falsch war, hatte nicht nur eine fristlose Kündigung Krokers (die damals noch als Leiterin der Zensusstelle beim Landratsamt in Eisenberg beim angegriffenen Landrat des Saale-Holzland-Kreises angestellt war) zu Folge, sondern auch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Gera wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung.

Auch im September 2012 dauern diese Ermittlungen noch an, wie Anja Schneider, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Gera, der OTZ auf Anfrage mitteilte. Nach einer Akteneinsicht erhalte nun die Verteidigung von Frau Kroker die Möglichkeit, Stellung in der Sache zu beziehen, erklärte Schneider gestern. Mit einer endgültigen Entscheidung, ob Anklage gegen die Graitscherin erhoben wird oder nicht, sei demnach erst in einigen Wochen zu rechnen.

Zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft war es unmittelbar nach der Landratswahl nach einer Strafanzeige des Landratsamtes gekommen. Auslöser für die Anzeige war ein Flyer, den Judith Kroker kurz vor der Wahl an tausende Haushalte im Saale-Holzland-Kreis verschickt hatte. Darin hatte sie dem amtierenden Landrat Andreas Heller (CDU) unter anderem vorgeworfen, er decke "Betrügereien im Landkreis". Wegen dieser Äußerung wurde die ehemalige  durch den Landrat am 23. April fristlos gekündigt. Am 24. April stellte das Landratsamt bei der Staatsanwaltschaft die Strafanzeige wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens.

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