(lsn) - Das Oberlandesgericht München will nach Informationen der Zeitung "Tagesspiegel" im Januar 2013 über die Zulassung der Anklage gegen Beate Zschäpe und vier weitere Angeschuldigte entscheiden und (Zitat) "spätestens Mitte April 2013" mit dem Prozess beginnen.
Das gehe, so der "Tagesspiegel" aus einem Beschluss des 6. Strafsenats des OLG München von letzter Woche zur Vorlage von Akten beim Bundesgerichtshof / BGH hervor. Beim BGH wiederum steht in Kürze eine erneute Haftprüfung im Fall Zschäpe sowie zu dem ebenfalls seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft sitzenden, "NSU"-Helfer Ralf Wohlleben bevor.
In dem Beschluss bezeichnet das Münchner OLG den weiteren Vollzug der Untersuchungshaft sowohl bei Zschäpe wie auch bei Wohlleben für "dringend erforderlich". Nach Ansicht des 6. Strafsenats reichen die Haftgründe, die der BGH bei früheren Haftprüfungen genannt hatte, auch weiterhin aus.
Wie inzwischen bekannt wurde, unterstützt nun auch ein DNA-Gutachten die Mitwirkung Zschäpes an einem der beiden "NSU"-Bombenattentate in Köln. So soll ihre DNA an Bombenresten vom Juni 2004 entdeckt worden sein, die in der Keupstraße gefunden worden waren. Zudem sei eine Verurteilung Zschäpes als Brandstifterin zu erwarten, selbst wenn sie weiterhin die Aussage verweigere, da in Zschäpes Socken eindeutig Rückstände nachgewiesen worden sind, die aus der gleichen Benzin-Mischung stammen sollen, die in Teppich-, Polster- und Fußbodenresten der ausgebrannten Wohnung in Zwickau gefunden worden ist.
Außerdem warte man bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe auf das vorbereitende psychiatrische Gutachten über den psychischen Zustand Zschäpes. Da diese sich nicht direkt untersuchen lassen wolle, müsste der Gutachter seine Einschätzung wahrscheinlich anhand der Akten treffen.
Das gehe, so der "Tagesspiegel" aus einem Beschluss des 6. Strafsenats des OLG München von letzter Woche zur Vorlage von Akten beim Bundesgerichtshof / BGH hervor. Beim BGH wiederum steht in Kürze eine erneute Haftprüfung im Fall Zschäpe sowie zu dem ebenfalls seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft sitzenden, "NSU"-Helfer Ralf Wohlleben bevor.
In dem Beschluss bezeichnet das Münchner OLG den weiteren Vollzug der Untersuchungshaft sowohl bei Zschäpe wie auch bei Wohlleben für "dringend erforderlich". Nach Ansicht des 6. Strafsenats reichen die Haftgründe, die der BGH bei früheren Haftprüfungen genannt hatte, auch weiterhin aus.
Wie inzwischen bekannt wurde, unterstützt nun auch ein DNA-Gutachten die Mitwirkung Zschäpes an einem der beiden "NSU"-Bombenattentate in Köln. So soll ihre DNA an Bombenresten vom Juni 2004 entdeckt worden sein, die in der Keupstraße gefunden worden waren. Zudem sei eine Verurteilung Zschäpes als Brandstifterin zu erwarten, selbst wenn sie weiterhin die Aussage verweigere, da in Zschäpes Socken eindeutig Rückstände nachgewiesen worden sind, die aus der gleichen Benzin-Mischung stammen sollen, die in Teppich-, Polster- und Fußbodenresten der ausgebrannten Wohnung in Zwickau gefunden worden ist.
Außerdem warte man bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe auf das vorbereitende psychiatrische Gutachten über den psychischen Zustand Zschäpes. Da diese sich nicht direkt untersuchen lassen wolle, müsste der Gutachter seine Einschätzung wahrscheinlich anhand der Akten treffen.
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