(lsn) - Vor gut anderthalb Jahren zierten urplötzlich tausende von weißen Fußabdrücken die Straßen und Plätze im Stadtkern der Lichtstadt. Eine Aktionsgruppe mit Namen "Industrielle Reserve Armee" war für die Verzierungen verantworlich, wie sich kurz danach herausstellte. Mit weißer Wandfarbe hatten ihre Mitglieder schätzungsweise 4.000 Fußtapsen auf öffentliche Gehwege gestempelt .
Zehn Männern und einer Frau war dies von der Staatsanwaltschaft als Sachbeschädigung vorgeworfen worden, weil die Farbe längere Zeit auf dem Pflaster haftete und erste Reinigungsversuche des Kommunalservice Jena gescheitert waren. 360 Euro pro Person sollten die elf mutmaßlichen Pflastertapser für ihren Aktion zahlen und hiergegen hatten diese über ihre Anwälte Widerspruch eingelegt. Gestern nun war die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht in Jena.
Zehn Männern und einer Frau war dies von der Staatsanwaltschaft als Sachbeschädigung vorgeworfen worden, weil die Farbe längere Zeit auf dem Pflaster haftete und erste Reinigungsversuche des Kommunalservice Jena gescheitert waren. 360 Euro pro Person sollten die elf mutmaßlichen Pflastertapser für ihren Aktion zahlen und hiergegen hatten diese über ihre Anwälte Widerspruch eingelegt. Gestern nun war die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht in Jena.
Während der Verhandlung äußerten sich die elf Tatverdächtigen nicht zu den Vorwürfen, aber für das Gericht war die Verantwortung der Gruppe für die Verunreinigung eindeutig. Zwei Polizeibeamte wurden als Zeugen gehört, denn diese hatten die Gruppe seinerzeit in der Fischergasse, sozusagen auf "frischer Farbe", erwischt, fotografiert, die Personalien ermittelt und die Ausrüstung sichergestellt: ein kleiner Handwagen mit Farbe und die Fußabdruckstempel.
Das Gericht sah in der Farbaktion schließlich durchaus ein "gesellschaftliches Anliegen", wie es Richter Dr. Gerhard Litterst-Tiganele nannte, und zwar weil das Herumtapsen in Richtung verschiedener Jenaer Einzelhandelsgeschäfte als Ziel gehabt hätte, existenzsichernde Löhne einzufordern. Ebenso seien die Täter bislang unbescholtene Bürger. Gleichwohl mahnte der Richter die Maler, dass Sachbeschädigungen, wie im vorliegenden Fall, durch das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit nicht gedeckt seien.
Allerdinges müssen sie nun keine 360 Euro pro Person mehr berappen: die Elf wurden vom Amtsgericht Jena dazu verpflichtet, jeweils 100 Euro an gemeinnützige Einrichtungen (= Jenaer Tafel und der Förderverein "Hospiz Jena") zu zahlen oder 30 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten.
Das Gericht sah in der Farbaktion schließlich durchaus ein "gesellschaftliches Anliegen", wie es Richter Dr. Gerhard Litterst-Tiganele nannte, und zwar weil das Herumtapsen in Richtung verschiedener Jenaer Einzelhandelsgeschäfte als Ziel gehabt hätte, existenzsichernde Löhne einzufordern. Ebenso seien die Täter bislang unbescholtene Bürger. Gleichwohl mahnte der Richter die Maler, dass Sachbeschädigungen, wie im vorliegenden Fall, durch das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit nicht gedeckt seien.
Allerdinges müssen sie nun keine 360 Euro pro Person mehr berappen: die Elf wurden vom Amtsgericht Jena dazu verpflichtet, jeweils 100 Euro an gemeinnützige Einrichtungen (= Jenaer Tafel und der Förderverein "Hospiz Jena") zu zahlen oder 30 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten.
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