(rainer sauer) - Natürlich wieß man inzwischen, dass es von Vorteil sein kann, wenn die Mitmenschen nicht wissen, was ein Mensch so alles auf Internetportalen oder Social Networks macht oder was er/sie dort so kommentiert. Wäre oder bliebe die Anonymität dort nicht gewahrt, käme der Eine oder die Andere beruflich wie privat unter Umständen in größte Schwierigkeiten. Da ist es schon von Vorteil unter anderem Namen mitmachen, mit"reden" zu können, als "Katze07" oder "Saaleboy" oder wie auch immer.
Würde man dort (wie im echten Leben) unter dem wahren Namen als Petra Müller oder Sven Fischer mitmachen müssen, könnten Ex-Partner, Chefs, Lehrer oder alle anderen ihre Schlüsse aus den Kurznachrichten oder Kommentaren ziehen und das möchten viele Nutzer nicht.
Aber dies soll nun anders werden. So möchte zum Beispiel das Social Network Facebook eine datenschutzfreundliche Funktion zukünftig komplett aus seinem Angebot nehmen: und den echten Namen jedes Nutzers grundsätzlich als öffentlich zugängliche Information über Internet-Suchmaschinen abrufbar machen.
Aber dies soll nun anders werden. So möchte zum Beispiel das Social Network Facebook eine datenschutzfreundliche Funktion zukünftig komplett aus seinem Angebot nehmen: und den echten Namen jedes Nutzers grundsätzlich als öffentlich zugängliche Information über Internet-Suchmaschinen abrufbar machen.
Dagegen laufen viele Menschen Sturm, interessanter Weise auch Vertreter der "Piraten"-Partei, die sonst ja für absolute Transparenz steht. Facebook begründete in Pressemeldungen den Verlust der Privatsphäre mit einem "längst überfälligen Klarnamenzwang" im größten sozialen Netzwerk der Welt um Mißbrauch vorzubeugen. "Verstecken gibt's nicht mehr", titelte deshalb jetzt Zeit Online zu der geplanten Änderung und die "New York Times" kommentierte die veränderte Verfahrensweise mit einem abgewandelten Bibel-Zitat: "Facebook hat's gegeben, Facebook hat's genommen":
Überhaupt ist es mit der Anonymität im Netz sowieso nicht weit her. Wenn man z. B. bei einem Jenaer Informations- und Kommunikationsportal einen Kommentar abgeben will, kann man dies unter dem wahren Namen tun oder wahlweise unter einem Pseudonym. Auf jeden Fall muss man aber eine E-Mailadresse angeben, was mit der Behauptung verharmlost wird "(erforderlich) (wird nicht veröffentlicht)".
Wie weit das mit der Nicht-Veröffentlichung gehen kann, habe ich am eigenen Leibe erfahren müssen. Ein Mitarbeiter des Portals schreib mir Ende November letzten Jahren eine E-Mail an eine, bei meinem Arbeitgeber geführte, E-Mailadresse, in deren Überschrift ich das Folgende lesen durfte: "Neuer Artikel als ***** ****** "; zwei Tage später gab es eine weitere E-Mail an meine berufliche E-Mailadresse mit dem Titel " ***** ****** " (= die Sternchen stehen für einen Namen, den meine Frau und ich uns dort für Kommentare ausgedacht hatten).
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, denn natürlich hat jeder Mensch Persönlichkeitsrechte: das steht sogar im Grundgesetz. Und E-Mails interessieren ja auch immer nur den Absender und den Empfänger und niemanden anders.
Da mich inzwischen einige Rückfragen erreicht haben, muss ich noch klarstellen: die von mir auf dem erwähnten Kommunikationsportal abgegebenen Kommentare habe ich WEDER während der Arbeitszeit, NOCH unter Angabe meiner beruflichen Internetadresse gemacht. Diese hatte der Redakteur auf anderen Wegen gefunden.
Außerdem gab es in meinem Fall keinen Grund, innerhalb von drei Tagen vier E-Mails an meine berufliche Mailadresse zu senden, denn die bei den Kommentaren von mir angegebene E-Mailadresse war problemlos anzuschreiben.
Ich wollte mit der Erwähnung dieser Tatsachen nur darauf hinwiesen, dass es im Internet sehr wohl Menschen gibt, die mit (angeblich notwendigen aber harmlosen) Angaben von Usern datenschutrzrechtlichen MIßbrauch betreiben ... sogar in der Lichtstadt.
Wie weit das mit der Nicht-Veröffentlichung gehen kann, habe ich am eigenen Leibe erfahren müssen. Ein Mitarbeiter des Portals schreib mir Ende November letzten Jahren eine E-Mail an eine, bei meinem Arbeitgeber geführte, E-Mailadresse, in deren Überschrift ich das Folgende lesen durfte: "Neuer Artikel als ***** ****** "; zwei Tage später gab es eine weitere E-Mail an meine berufliche E-Mailadresse mit dem Titel " ***** ****** " (= die Sternchen stehen für einen Namen, den meine Frau und ich uns dort für Kommentare ausgedacht hatten).
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, denn natürlich hat jeder Mensch Persönlichkeitsrechte: das steht sogar im Grundgesetz. Und E-Mails interessieren ja auch immer nur den Absender und den Empfänger und niemanden anders.
Nachtrag
Da mich inzwischen einige Rückfragen erreicht haben, muss ich noch klarstellen: die von mir auf dem erwähnten Kommunikationsportal abgegebenen Kommentare habe ich WEDER während der Arbeitszeit, NOCH unter Angabe meiner beruflichen Internetadresse gemacht. Diese hatte der Redakteur auf anderen Wegen gefunden.
Außerdem gab es in meinem Fall keinen Grund, innerhalb von drei Tagen vier E-Mails an meine berufliche Mailadresse zu senden, denn die bei den Kommentaren von mir angegebene E-Mailadresse war problemlos anzuschreiben.
Ich wollte mit der Erwähnung dieser Tatsachen nur darauf hinwiesen, dass es im Internet sehr wohl Menschen gibt, die mit (angeblich notwendigen aber harmlosen) Angaben von Usern datenschutrzrechtlichen MIßbrauch betreiben ... sogar in der Lichtstadt.
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