(lsn / mdr) - Das Volksbegehren für gerechte Kommunalabgaben ist endgültig gescheitert. Das hat am heutigen Mittwoch der Thüringer Verfassungsgerichtshof entschieden, wie der MDR vermeldete.
Das seit 2011 laufende Begehren habe direkten Einfluss auf Abgaben im Freistaat Thüringen nehmen wollen, so die Richter. Die Thüringer Verfassung erlaube jedoch keine Volksbegehren zu Abgaben und Haushaltsthemen. Genau diesen Einwand hatte auch die Thüringer Landesregierung vorgebracht und hierzu die Verfassungsrichter angerufen.
Außerdem erklärte der Verfassungsgerichtshof, dass Volksbegehren sei von vorn herein zum Scheitern verurteilt gewesen, selbst wenn man es als rechtlich zulässig angesehen hätte. Der Grund dafür wäre seine nicht ausreichende Begründung gewesen. "Es geht nicht darum, ob der Gesetzentwurf des Volksbegehrens gut ist oder schlecht", hatte bereits Prof. Michael Brenner von der FSU Jena, der die Landesregierung vertrat, im Vorfeld festgestellt. Zu prüfen sei vom VGH nur, ob der Entwurf mit der Landesverfassung kollidiere und eventuell mit der alleinigen Kompetenz des Bundes, Steuern zu beschließen.
Die Initiatoren des Volksbegehrens, die "Bürgerallianz für gerechte Kommunalabgaben", wollten Einmalbeiträge bei Abwasseranlagen und Straßenbau abschaffen. Die Investitionskosten sollten beim Abwasser allein über die verbrauchsabhängigen Gebühren finanziert werden und beim Straßenausbau durch eine, mit Steuern vergleichbare, sogenannte Infrastrukturabgabe. Dieser Forderung hatten sich etwas mehr als 23.000 Bürger mit ihren Unterschriften angeschlossen.
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