Mittwoch, 10. April 2013

"Gerichtsentscheid: Bürgerbegehren zu Recht abgelehnt" - Die Eichplatzbebauung ist in greifbare Nähe gerückt!


(lsn / rana) - Die Stadt Jena hat im vergangenen Jahr zu Recht ein Bürgerbegehren abgelehnt, das darauf abzielte, die für die Bebauung vorgesehenen Flächen des Eichplatzes in kommunalem Eigentum zu behalten.

Dies bestätigten heute die Richter am Verwaltungsgericht in Gera. Sie sagten auch: Ein solches Bürgerbegehren hätte bereits viel früher angestrengt werden müssen, spätestens 2011, ehe der Stadtrat der Stadt Jena umfangreiche Beschlüsse zum "Eichplatz" gefasst hatte.

Die Bürgerinitiative "Mein Eichplatz - It's me! - Unser Jena" hatte im März des vergangenen Jahres den Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens mit dem Titel "Unser Eichplatz bleibt in kommunaler Hand" eingereicht. Dieser Antrag wurde durch Bescheid des Oberbürgermeisters zurückgewiesen. Dagegen hatte die Bürgerinitiative vor dem Verwaltungsgericht in Gera unter dem Aktenzeichen 2 K 363/12 Ge geklagt.

Mit dem nun vorliegenden Urteil ist die Bebauung des Platzes in greifbare Nähe gerückt. Der Stadtrat der Stadt Jena kann nun voraussichtlich noch vor der Sommerpause über das Bebauungskonzept entscheiden.

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