Mittwoch, 10. April 2013

"Freude oder Frust?": In Thüringen wird heute über das "Volksbegehren für gerechte Kommunalabgaben" und über das Bürgebegehren zum "Eichplatz" entschieden!


(lsn) - Mehrfach hate die Bürgerinitiative "Mein Eichplatz - It's Me! - Unser Jena“ versucht, Bürgerbegehren zur Verhinderung der, von der Stadt Jena bevorzugten "Eichplatz"-Bebauung, unter das Volk zu bringen.

Nachdem die ersten beiden aufgegeben wurden, gab es einen letzten Anlauf zu mehr Mitbestimmung beim Verkauf der Flächen der "Eichplatzes" und im Bebauungsverfahren. Dies lehnte die Stadt Jena aus formal-rechtlichen Gründen ab.

Heute entscheidet das Verwaltungsgericht in Gera darüber, ob das Bürgerbegehren "Unser Eichplatz bleibt in kommunaler Hand" nicht doch rechtens war. Die BI wird dabei von einem erfahrenen Rechtsanwalt vertreten, der selbst zu den Initiatoren der Bürgerinitiative gegen ein EInkaufszentrum in Kaiserslautern gehörte. Es wird spannend sein, wie sich das VG Gera entscheidet.

Einen verhindernden Einfluss auf das laufende "Eichplatz"-Verfahren dürfte das Urteil dennoch kaum entfalten, denn es käme - sofern das Verwaltungsgericht zugunsten der BI entscheidet - zuerst einmal zur Durchführung des Bürgerbegehrens, danach zur Auswertung des Ergebnisses und hierauf wiederum zu einer Entscheidungd des Jenaer Stadtrates, der dem Ergebnis des Bürgebegehrens nicht zwingend folgen muss.

Ebenfalls heute gibt dann der Thüringer Verwaltungsgerichtshof seine Entscheidung zur Zulässigkeit des Volksbegehrens für gerechte Kommunalabgaben bekannt. Hier hatte die Landesregierung aus ebensolchen formal-rechtlichen Gründen die Zulässigkeit abgelehnt. Obwohl solche Volksbegehren gegen Kommunalabgaben im Freistaat gesetzlicherseits untersagt sind, machen sich die Initiatoren des Volksbegehrens große Hoffnung, dass der Verfassungsgerichtshof im Laufe des Tages ihren Intentionen folgen wird. Man darf also auch hier gespannt sein, wie das Urteil ausfällt.

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