(lsn / bi mein eichplatz - it's me! - unser jena) - Nachdem sie am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht in Gera den Kampf gegen die Stadt Jena um die Zuslassung eines Bürgerbegehrens zum Neubau der Jenaer Eichplatzes endgültig verloren hat (= Aktenzeichen: 2 K 363/12 Ge), gibt sich die Bürgerinitiative "Mein Eichplatz - It's me! - Unser Jena" trotzdem weiterhin kampfbereit und verlangt nun einen tiefen Einblick in Investorenverhandlungen und mögliche Erlöse durch den "Eichplatz"-Grundstücksverkauf.
Wie sie im Internet ankündigte, beruft sie sich hierbei auf das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz. In diesem sei geregelt, dass die Stadt Jena die Verkaufsverträge veröffentlichen müsse, denn zu vieles sei (Zitat) "unklar. Ein Verkauf der großen innerstädtischen Freifläche unter Wert wäre ein erheblicher Schaden für die Stadt. Das öffentliche Interesse dürfte in diesem Fall ganz klar das Geheimhaltungsinteresse der Beteiligten überwiegen", schreibt die BI.
Weiter heißt es: "Unklar ist, wie viel die Stadt aus dem Kauf überhaupt erlösen wird. Bereits die Ausschreibung erfolgte mit 730 €/m² deutlich unter dem Bodenrichtwert von 870 €/m², um kleinere Investoren nicht abzuschrecken. (...) Insgesamt muss man konservativ angesetzt etwa 4 Millionen Euro gegenrechnen."
Damit bliebe für die Stadt lediglich ein kleiner Gewinn aus dem Verkauf des riesigen innerstädtischen Platzes und diesm würden die von nun ab fehlenden Einnahmen aus der Parkplatzbewirtschaftung von einer halben Millionen Euro jährlich entgegenstehen, so die Bürgerinitiative. Daher müssten alle Bürger Einblick in die Grundstücksgeschäfte der Stadt erhalten und dies nicht nur als Stadtratsmitglied in geheimen Sitzungen des Stadtrates sondern aufgrund des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes, meint die BI.
Auf Unverständnis stoßen derweil die Äußerungen vom Bundestagsabgeordneten der Linkspartei, Ralf Lenkert, die dieser in einem Gespräch mit Social Entrepreneur Arne Petrich (dem Gründer der neuen Bürgerbewegung "Unser Jena") machte. Lenkert sagte Petrich, das gestrige Urteil zum Eichplatz bedeute das Aushebeln der Mitbestimmung, da der erste Bauplanungsplan für den Eichplatz aus dem Jahre 1993 stamme. Zu diesem Zeitpunkt habe es in Thüringen noch gar keine Landesverfassung gegeben, weshalb es de facto unmöglich gewesen sei, überhaupt ein Bürgerbegehren durchzusetzen. Allerdings hatte das Verwaltungsgericht gerade diese Schlussfolgerung kommentiert, als es der BI gestern erklärte, diese hätte ihr Bürgerbegehren noch unmittelbar vor der Stadtratsentscheidung im Jahre 2011 einreichen können, jedoch nicht danach. Von 1992 sprach das VG Gera dabei nicht.
Weiter heißt es: "Unklar ist, wie viel die Stadt aus dem Kauf überhaupt erlösen wird. Bereits die Ausschreibung erfolgte mit 730 €/m² deutlich unter dem Bodenrichtwert von 870 €/m², um kleinere Investoren nicht abzuschrecken. (...) Insgesamt muss man konservativ angesetzt etwa 4 Millionen Euro gegenrechnen."
Damit bliebe für die Stadt lediglich ein kleiner Gewinn aus dem Verkauf des riesigen innerstädtischen Platzes und diesm würden die von nun ab fehlenden Einnahmen aus der Parkplatzbewirtschaftung von einer halben Millionen Euro jährlich entgegenstehen, so die Bürgerinitiative. Daher müssten alle Bürger Einblick in die Grundstücksgeschäfte der Stadt erhalten und dies nicht nur als Stadtratsmitglied in geheimen Sitzungen des Stadtrates sondern aufgrund des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes, meint die BI.
Auf Unverständnis stoßen derweil die Äußerungen vom Bundestagsabgeordneten der Linkspartei, Ralf Lenkert, die dieser in einem Gespräch mit Social Entrepreneur Arne Petrich (dem Gründer der neuen Bürgerbewegung "Unser Jena") machte. Lenkert sagte Petrich, das gestrige Urteil zum Eichplatz bedeute das Aushebeln der Mitbestimmung, da der erste Bauplanungsplan für den Eichplatz aus dem Jahre 1993 stamme. Zu diesem Zeitpunkt habe es in Thüringen noch gar keine Landesverfassung gegeben, weshalb es de facto unmöglich gewesen sei, überhaupt ein Bürgerbegehren durchzusetzen. Allerdings hatte das Verwaltungsgericht gerade diese Schlussfolgerung kommentiert, als es der BI gestern erklärte, diese hätte ihr Bürgerbegehren noch unmittelbar vor der Stadtratsentscheidung im Jahre 2011 einreichen können, jedoch nicht danach. Von 1992 sprach das VG Gera dabei nicht.
1 Kommentar:
Das alles ist nur noch sehr sehr traurig. Man hätte also vor einer Stadtratsentscheidung 2011 ein Bürgerbegehren beantragen sollen. Ist genauso aberwitzig wie zu einem anderen Zeitpunkt. Es ist Schade das nur formell und nicht inhaltlich entschieden wurde.
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