(lsn / polizei) - Vor ca. drei Wochen befand sich ein junger Musiker in Jena auf dem Weg zu seinem Auftritt. Beim Beladen seines Fahrzeuges in der Jenaer Innenstadt vergaß er dabei das wohl wichtigste Utensil: seine Gitarre. Vielleicht waren die Gedanken schon auf der Bühne, jedenfalls blieb das Instrument bei der Abfahrt an der Hauswand stehen.
Zurückgekehrt zum Wohnhaus war die Gitarre nicht mehr da.
Nachfragen des Musikers über das Fundbüro und an anderen Stellen blieben erfolglos. Am vergangenen Sonntag erspähte er jedoch das vermisste Instrument in einem Angebot einer Internetauktionsplattform. Sofort erstattete der Mann Anzeige und informierte die Jenaer Kriminalpolizei.
Im Ergebnis der umgehend eingeleiteten Ermittlungen konnte ein 38-jähriger, bis dahin völlig unbescholtener Jenaer als Anbieter ermittelt werden. Das Amtsgericht Gera erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Gera einen Beschluss zur Durchsuchung seiner Wohnung. Die Kriminalisten des Jenaer Diebstahlskommissariates, die die Ermittlungen führten, vollstreckten den Beschluss umgehend und konnten die vermisste Gitarre auffinden. Sie wird nunmehr nach Abschluss der Ermittlungen an den Eigentümer zurückgegeben.
Die Jenaer Polizei weist in idesem Zusammenhang darauf hin, dass jeder Bürger nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch die Pflicht hat, einen Fund anzuzeigen. Ist der Eigentümer der Fundsache nicht sogleich ermittelbar, muss der Fund an zuständige Stellen, wie etwa das städtische Fundbüro, übergeben werden. In Ausnahmefällen kann man Fundgegenstände aber auch bei der Polizei abgeben.
Das Einbehalten einer Fundsache, im Besonderen deren späterer Verkauf - im Strafrecht "Fundunterschlagung" genannt - stellt eine Straftat dar und kann mit empfindlicher Geldstrafe und sogar mit Freiheitsstrafe, geahndet werden.
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