Schwarz und Szabo fassen zusammen:
11.03.2014 = Der 91. Verhandlungstag
Am 91. Prozesstag im Münchner Prozess zu den Verbrechen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" / "NSU" war eine Mitarbeiterin des Hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz / HessLfV geladen. Frau E. gab Auskunft über einen Kollegen ihrer Dienststelle, der während des Mordes an Halit Yozgat am 06.04.2006 in Kassel in dessen Internetcafe anwesend war.
Frau E. gab in der mehrstündigen Befragung durch Gericht und Opferanwälte unter anderem interessante Einblicke hinter die Kulissen des Verfassungsschutzes in Hessen. So schilderte sie ihren Kollegen Andreas T. (der bereits zuvor mehrfach vor dem OLG München als Zeuge aussagen musste) als "Experten für Internetfragen", der sich - im Gegensatz zu ihr selbst - "in diesen Sachen bestens auskennt", wie sie sagte.
Erläuternd berichtete sie dem Vorsitzenden Richter Martin Götzl: "Man muss ja wegen Recherchen im Internet auch mal so ein Internetcafe besuchen. Das ist aber eher was für den Herrn T. gewesen. Ich kenne mich ja mit solchen Cafes nicht so aus." Was T. bei seinen Besuchen in Internetcafes machte, ob und weshalb er - wie im Prozess bekannt wurde - während der Arbeitszeit auf Dating- oder Chatseiten surfte, vor allem, was am 06.04.2006 der Grund für dessen Besuch in dem Internetcafe von Halit Yozgat war, darüber konnte Frau E. nichts aussagen. Die Möglichkeit, dass das HessLfV bis heute keine Ahnung von der "Online-Recherchearbeit" seines damaligen Mitarbeiters Andreas T. hat, blieb damit offen.
12.03.2014 = Der 92. Verhandlungstag
Lutz Irrgang war am 92. Prozesstag im Zeugenstand. Bis Herbst 2006 führte Irrgang das hessische Landesamt für Verfassungsschutz. Kurz vor seinem Ausscheiden aus dem Amt geschah der Mord an dem damals 21-jährigen Halit Yozgat.
Als "großes Problem", sah der Ex-Chef der Verfassungsbehörde die Enttarnung seines Mitarbeiters Andreas T. am "NSU"-Tatort in Kassel, wie er dem Vorsitzenden Richter sagte. Weshalb dies ein "Problem" sei, wollte Götzl darauifhin von Irrgang wissen. Dieser antwortete ihm, dass durch die Tatsache der Anwesenheit von T. zum Tatzeitpunkt am Tatort "die Aufklärung von Verbrechen auf Jahre behindert", werde, ließ vor Gericht aber offen, was er damit ausdrücken wolle und erklärte, dies sei seine persönliche Sicht.
Irrgang wurde zudem nicht müde, immer wieder zu betonen, dass er über die damaligen Ermittlungen zum Mord an Halit Yozgat kaum informiert worden war. Die Polizei in Kassel sei wohl davon ausgegengane, dass es sich um ein "internes Problem der betroffenen Bevölkerung" gehandelt habe, sagte er dem Gericht, was Unruhe sowohl auf der Zuschauertribüne als auch dne Opferanwälten hervor rief. Persönlich habe ihn "der Fall" nur wenig bewegt, wie er sagte. Er habe damals nur erfahren, dass Andreas T. unter Mordverdacht geraten und in Untersuchungshaft genommen worden war, sagte Irrgang zu Götzl.
Die "größte Sorge des Hauses" sei dabei gewesen, die "Quellen" des Amtes und die internen Abläufe in der Außenstelle in Kassel neu organisieren zu müssen. "Sie müssen sich vorstellen, es war eine riesige Aufregung. Es war ungeheuer viel zu regeln. Nach einer Woche hatte sich das im Amt aber wieder beruhigt", so Irrgang vor dem OVG. Weitere Versuche des Vorsitzenden Richters zu klären, ob das damalige Verhalten von T. zu amtsinternen Ermittlungen oder Untersuchungen führte, liefen ins Leere, denn auch Andreas T. der am 92. Verhandlungstag nochmals vom Gericht als Zeuge befragt wurde, blieb bei seiner Version, am 06.04.2006 nichts vom Mord an Halit Yozgat mitbekommen zu haben.
13.03.2014 = Der 93. Verhandlungstag
18.03.2014 = Der 94. Verhandlungstag
Am 18. März 2014 sagte Enrico T. aus Jena vor Gericht aus...jedenfalls einige Sekunden lang. Er fühle sich "verfolgt" sagte er zum Vorsitzenden Richter, sehe sich eher als ein Beschuldigter denn als Zeuge. Man habe ihm die Tür eingetreten, berichtete T., aus der Presse habe er erfahren, dass Polizisten vor dem OLG München gegen ihn ausgesagt habe, weshalb er eigentlich nichts aussagen wolle.
Enrico T. wird vorgehalten, bei der Weitergabe der "NSU"-Tatwaffe Ceska mitgewirkt zu haben, als er vor vielen Jahren im Jenaer Rechte-Szene-Laden "Madley" gearbeitet habe. Auch bereits zuvor, Mitte der 1990er-Jahre, hat es wohl Ermittlungen rund um Waffenverkäufe gegen ihn gegeben, wie vor Kurzem bekannt gewordn war. Nach T. Erklärung entspann sich vor dem oLG ein Streit um dessen Aussageverweigerungsrecht.
Die Verteidigung Zschäpes beanstandete Martin Götzls Belehrung, bezeichnete sie als unvollständig. Die Bundesanwaltschaft wiederum beanstandete die Äußerung Heers mit dem Hinweis, dass der Zeuge nicht beeinflusst werden dürfe, denn Enrico T. habe gar kein Aussageverweigerungsrecht. Es komme dabei nämlich nicht darauf an, ob man sich als Beschuldigter fühle, sagte Bundesanwalt Weingarten, sondern ob man ein solcher sei und T. sei kein Beschuldigter.
Der Vorsitzende Richter Götzl verlor dabei für einen Moment den Faden des Geschehens, als Rechtsanwalt Klemke, der Verteidiger von Ralf Wohlleben, einwarf, dass man für Enrico T. womöglich einen Zeugenbeistand brauche, also einen Rechtsanwalt der den Zeugen berät, damit dieser sich nicht selbst belastet. Der Zeuge alleine schaffe das nicht, so Klemke. Götzl, Verteidigung und Bundesanwaltschaft diskutierten draufhin, teilweise hitzig, den Sachverhalt, bis Götzl anordnete, dass die Befragung von Enrico T. verschoben werde, damit er einen Rechtsbeistand erhalten könne, worauf T. erklärte, dass er sich dann einen Jenaer Anwalt nehmen werde. Als er den Namen nannte war klar, dass dieser Jurist bereits zuvor durch die Vertretung Rechtsradikaler bekannt geworden war (was zumindest Raum für die Vermutung ließ, dass Enrico T.s Auftreten bei Gericht zuvor - wie auch immer - abgesprochen worden war).
Irrgang wurde zudem nicht müde, immer wieder zu betonen, dass er über die damaligen Ermittlungen zum Mord an Halit Yozgat kaum informiert worden war. Die Polizei in Kassel sei wohl davon ausgegengane, dass es sich um ein "internes Problem der betroffenen Bevölkerung" gehandelt habe, sagte er dem Gericht, was Unruhe sowohl auf der Zuschauertribüne als auch dne Opferanwälten hervor rief. Persönlich habe ihn "der Fall" nur wenig bewegt, wie er sagte. Er habe damals nur erfahren, dass Andreas T. unter Mordverdacht geraten und in Untersuchungshaft genommen worden war, sagte Irrgang zu Götzl.
Die "größte Sorge des Hauses" sei dabei gewesen, die "Quellen" des Amtes und die internen Abläufe in der Außenstelle in Kassel neu organisieren zu müssen. "Sie müssen sich vorstellen, es war eine riesige Aufregung. Es war ungeheuer viel zu regeln. Nach einer Woche hatte sich das im Amt aber wieder beruhigt", so Irrgang vor dem OVG. Weitere Versuche des Vorsitzenden Richters zu klären, ob das damalige Verhalten von T. zu amtsinternen Ermittlungen oder Untersuchungen führte, liefen ins Leere, denn auch Andreas T. der am 92. Verhandlungstag nochmals vom Gericht als Zeuge befragt wurde, blieb bei seiner Version, am 06.04.2006 nichts vom Mord an Halit Yozgat mitbekommen zu haben.
13.03.2014 = Der 93. Verhandlungstag
Einen Tag später kam vor Gericht u.a. der Vater von Halit Yozgat zu Wort. Während seiner Erklärungen ließ Wolfgang Heer, der Anwalt von beate Zschäpe, die SItzung unterbrechen, da er der Meinung war, Ismail Yozgat habe seine Mandantin als "Möderin" bezeichnet. Grund war die Äußerung Yozgats "Die Mörder sind gefasst. Der allmächtige Gott hat unseren Gebeten entsprochen." Nach kurzer Diskussion ließ der Vorsitzende Richter Manfred Götzl Yozgat weiter sprechen.
Danach wurde im OLG München ein nachgestelltes Polizei-Video gezeigt, welches in 90 Sekunden Länge den vermutlichen Ablauf der Dinge am 06.04.2006 aus der Sicht von ANdreas T. zeigte. Unter anderem aufgrund des Videos wurden damals die Mord-Ermittlungen gegen ihn eingestellt und die Bundesanwaltschaft geht bis heute nicht davon aus, dass T. mit dem Mord etwas zu tun hat.
Interessant war jedoch, dass T. (der stets behauptet, er habe von der Tat nichts mitbekommen sowie den Ermordeten nicht gesehen und schließlich Geld auf den Tisch gelegt bevor er aus dem Internetcafe hinausging), einen guten Blick hinter den Tresen hätte haben können, vor allem, weil er ausgesagt ehatte, er habe sich nach dem (dann bereits ermordten) Inhaber umgeshen.
Eine ehemalige Kollegin des Verfassungsschützers, die anschließend aussagte, rief jedoch erneut Zweifel an T.s Darstellung hervor, als sie berichtete, dass in der Woche nach der Tat ausgerechnet T. sich damit beauftragen ließ, bei der Staatsschutzabteilung der Polizei Erkundungen über den Mordfall einzuholen, um herauszufinden, ob "möglicherweise Islamisten mit der Tat" zu tun hatten, wie sie sagte. T. habe dabei nicht erwähnt, dass er selbst zur Tatzeit Gast in dem Café gewesen sei, berichtete sie Martin Götzl. Das habe später erst die Polizei ermittelt.
Danach wurde im OLG München ein nachgestelltes Polizei-Video gezeigt, welches in 90 Sekunden Länge den vermutlichen Ablauf der Dinge am 06.04.2006 aus der Sicht von ANdreas T. zeigte. Unter anderem aufgrund des Videos wurden damals die Mord-Ermittlungen gegen ihn eingestellt und die Bundesanwaltschaft geht bis heute nicht davon aus, dass T. mit dem Mord etwas zu tun hat.
Interessant war jedoch, dass T. (der stets behauptet, er habe von der Tat nichts mitbekommen sowie den Ermordeten nicht gesehen und schließlich Geld auf den Tisch gelegt bevor er aus dem Internetcafe hinausging), einen guten Blick hinter den Tresen hätte haben können, vor allem, weil er ausgesagt ehatte, er habe sich nach dem (dann bereits ermordten) Inhaber umgeshen.
Eine ehemalige Kollegin des Verfassungsschützers, die anschließend aussagte, rief jedoch erneut Zweifel an T.s Darstellung hervor, als sie berichtete, dass in der Woche nach der Tat ausgerechnet T. sich damit beauftragen ließ, bei der Staatsschutzabteilung der Polizei Erkundungen über den Mordfall einzuholen, um herauszufinden, ob "möglicherweise Islamisten mit der Tat" zu tun hatten, wie sie sagte. T. habe dabei nicht erwähnt, dass er selbst zur Tatzeit Gast in dem Café gewesen sei, berichtete sie Martin Götzl. Das habe später erst die Polizei ermittelt.
18.03.2014 = Der 94. Verhandlungstag
Am 18. März 2014 sagte Enrico T. aus Jena vor Gericht aus...jedenfalls einige Sekunden lang. Er fühle sich "verfolgt" sagte er zum Vorsitzenden Richter, sehe sich eher als ein Beschuldigter denn als Zeuge. Man habe ihm die Tür eingetreten, berichtete T., aus der Presse habe er erfahren, dass Polizisten vor dem OLG München gegen ihn ausgesagt habe, weshalb er eigentlich nichts aussagen wolle.
Enrico T. wird vorgehalten, bei der Weitergabe der "NSU"-Tatwaffe Ceska mitgewirkt zu haben, als er vor vielen Jahren im Jenaer Rechte-Szene-Laden "Madley" gearbeitet habe. Auch bereits zuvor, Mitte der 1990er-Jahre, hat es wohl Ermittlungen rund um Waffenverkäufe gegen ihn gegeben, wie vor Kurzem bekannt gewordn war. Nach T. Erklärung entspann sich vor dem oLG ein Streit um dessen Aussageverweigerungsrecht.
Die Verteidigung Zschäpes beanstandete Martin Götzls Belehrung, bezeichnete sie als unvollständig. Die Bundesanwaltschaft wiederum beanstandete die Äußerung Heers mit dem Hinweis, dass der Zeuge nicht beeinflusst werden dürfe, denn Enrico T. habe gar kein Aussageverweigerungsrecht. Es komme dabei nämlich nicht darauf an, ob man sich als Beschuldigter fühle, sagte Bundesanwalt Weingarten, sondern ob man ein solcher sei und T. sei kein Beschuldigter.
Der Vorsitzende Richter Götzl verlor dabei für einen Moment den Faden des Geschehens, als Rechtsanwalt Klemke, der Verteidiger von Ralf Wohlleben, einwarf, dass man für Enrico T. womöglich einen Zeugenbeistand brauche, also einen Rechtsanwalt der den Zeugen berät, damit dieser sich nicht selbst belastet. Der Zeuge alleine schaffe das nicht, so Klemke. Götzl, Verteidigung und Bundesanwaltschaft diskutierten draufhin, teilweise hitzig, den Sachverhalt, bis Götzl anordnete, dass die Befragung von Enrico T. verschoben werde, damit er einen Rechtsbeistand erhalten könne, worauf T. erklärte, dass er sich dann einen Jenaer Anwalt nehmen werde. Als er den Namen nannte war klar, dass dieser Jurist bereits zuvor durch die Vertretung Rechtsradikaler bekannt geworden war (was zumindest Raum für die Vermutung ließ, dass Enrico T.s Auftreten bei Gericht zuvor - wie auch immer - abgesprochen worden war).
19.03.2014 = Der 95. Verhandlungstag
Der Zeuge des 95. Tages vor Gericht, Carsten R., mietete 1999 eine Wohnung an, eine Wohnung, die er nicht kannte, die er - nach eigenen Angaben - nie gesehen hatte. Er mietete diese Wohnung für drei Menschen an, die er ebenfalls nicht kannte, nie zuvor gesehen hatte. Und, was noch unglaublicher ist: Carsten R. zahlte für diese drei Fremden die Miete und hinterlegt eine Kaution. Einmal im Monat besucht er diese Menschen ganz kurz und fragt dabei nur, ob es irgendwelche "Probleme" mit der Wohnung gibt. Aber er sie niemals, warum sie diese Wohnung brauchen und vor allem, weshalb sie ihn als Strohmann ausgewählt hatten.
All dies erzählte am 19.03.2014 Carsten R. vor dem OLG München dem zuständigen Richter Martin Götzl und der schüttelte immer wieder bei diesen Aussagen den Kopf. Er könne sich das überaupt nicht vorstellen, sagte Götzl zu R., vor allen auch nicht, weshalb der Zeuge, als Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos udn Beate Zschäpe wieder aus R.s Wohnung ausgezogen waren, diese renoviert habe. Schließlich habe R. doch gar nicht in der Wohnung gelebt, sagte Götzl, und so ein Verhalten widerspäche "in Gänze" der üblichen Lebenserfahrung.
Doch den Zeugen hatte im Fall dieser Wohnung wohl ein intensiver Gedächtnisverlust befallen, denn er konnte noch nicht einmal sagen, ob der die Drei jemals nach ihren Namen befragt habe. Nochmals frage der Vorsitzende Richter R., auch unter Hinweis darauf, was eine Faschaussage vor Gericht für ihn bedeuten könne, was er über die drei Mieter gewusst habe. "Das hat mich nicht interessiert", sagt der Zeuge darauf. Und als Richter Manfred Götzl streng nachfragte, erklärte Carsten R. nur, eigentlich wisse er "gar nichts" mehr. "Auch Sprache ist etwas Verräterisches", bedeutete ihm der Richter daraufhin. "Meine Wahrnehmung ist, dass Sie mir ausweichen wollten. Warum?" - "Das war nicht meine Absicht", antwortete ihm der Zeuge und fügte provokativ an: "Sie haben Ihre Fragen so vage gestellt." Und er traute sich sogar Martin Götzl auf dessen Frage, über was man sich bei den monatlichen Treffen unterhalten habe, zu antworten: "Zum Beispiel über das Wetter."
All dies erzählte am 19.03.2014 Carsten R. vor dem OLG München dem zuständigen Richter Martin Götzl und der schüttelte immer wieder bei diesen Aussagen den Kopf. Er könne sich das überaupt nicht vorstellen, sagte Götzl zu R., vor allen auch nicht, weshalb der Zeuge, als Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos udn Beate Zschäpe wieder aus R.s Wohnung ausgezogen waren, diese renoviert habe. Schließlich habe R. doch gar nicht in der Wohnung gelebt, sagte Götzl, und so ein Verhalten widerspäche "in Gänze" der üblichen Lebenserfahrung.
Doch den Zeugen hatte im Fall dieser Wohnung wohl ein intensiver Gedächtnisverlust befallen, denn er konnte noch nicht einmal sagen, ob der die Drei jemals nach ihren Namen befragt habe. Nochmals frage der Vorsitzende Richter R., auch unter Hinweis darauf, was eine Faschaussage vor Gericht für ihn bedeuten könne, was er über die drei Mieter gewusst habe. "Das hat mich nicht interessiert", sagt der Zeuge darauf. Und als Richter Manfred Götzl streng nachfragte, erklärte Carsten R. nur, eigentlich wisse er "gar nichts" mehr. "Auch Sprache ist etwas Verräterisches", bedeutete ihm der Richter daraufhin. "Meine Wahrnehmung ist, dass Sie mir ausweichen wollten. Warum?" - "Das war nicht meine Absicht", antwortete ihm der Zeuge und fügte provokativ an: "Sie haben Ihre Fragen so vage gestellt." Und er traute sich sogar Martin Götzl auf dessen Frage, über was man sich bei den monatlichen Treffen unterhalten habe, zu antworten: "Zum Beispiel über das Wetter."
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