(rana) - Der Antrag der Bürgerinitiative "Mein Eichplatz - Unser Jena" auf ein Bürgerbegehren wurde für unzulässig erklärt. Gegen diese Entscheidung gibt es keine Möglichkeit des Widerspruchs. Allerdings bleibt der Bürgerinitiative der Weg zum Verwaltungsgericht unbenommen, auch das Mittel des Eilantrags, wie die Jenaer Stadtverwaltung heute mitteilte.
Am 31. Mai dieses Jahres hatte die Bürgerinitiative den Antrag auf die Zulassung eines Bürgerbegehrens bei der Stadtverwaltung eingereicht. Sie hatte vor, mit Hilfe des Bürgerbeteiligungsverfahrens einen neuen Entwurf für die Bebauung des Eichplatzes zu entwickeln. Nun kam die Antwort des Oberbürgermeisters.
"Sachlich richtig wäre es gewesen, wenn die Bürgerinitiative sich gegen den 3. Auslegungs- und Billigungsbeschluss des Stadtrates gerichtet hätte. Der allerdings wurde bereits am 27. Oktober des vergangenen Jahres gefasst, die Frist also verstrichen", erläuterte Lothar Dornbusch vom Fachdienst Recht der Stadtverwaltung, die Situation. Als zweiten Grund für die Ablehnung des Antrags nannte Dornbusch, dass das Vorgehen beim geplanten Bürgerbegehren keine (Zitat) "Entscheidung in der Sache" bringen würde, sondern durch das Bürgerbegehren lediglich ein Meinungsbild bei der Bevölkerung eingeholt werden solle.
In ersten Reaktionen zur Entscheidung der Stadtverwaltung auf "Jenapolis" kommentierte ein Befürworter des Bürgerbegehrens die Ablehnung u. a. mit den Worten (Zitat) "Diktatur" und "Honeckers Zeiten und schlimmer".
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