(lsn/fasz) - Mehrere Unterstützer der rechtsextremen Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" /"NSU" könnten, einem Zeitungsbericht zufolge, unter Umständen wegen Verjährung ihrer Taten strafrechtlich nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden.
Betroffen seien Helfer des "NSU" aus dem sog. "Thüringer Heimatschutz", die das Trio Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe nach deren Abtauchen Anfang 1998 unterstützt hätten, berichtete die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" unter Berufung auf die Generalbundesanwaltschaft in ihrer heutigen Ausgabe. Der Grund: Das Unterstützen einer terroristischen Vereinigung verjährt nach zehn Jahren.
Da der Generalbundesanwalt seine Ermittlungen erst im November 2011 aufgenommen habe, so die "FASZ", könnten somit Taten vor Herbst 2001 nicht mehr verfolgt werden. Dem Zeitungsbericht zufolge sei der Kontakt zwischen Thüringer Neonazis und dem Terrortrio in vielen Fällen in den ersten zwei Jahrennach dem Abtauchen abgebrochen. Nach dem Sommer 2000 habe es Kontakte zur Terrorzelle von der rechtsextremen Szene Thüringen aus nur noch in Einzelfällen gegeben, da das Trio den Kreis der Unterstützer auf wenige Vertraute beschränkt habe.
Die jahrelang unentdeckt gebliebene Terrorzelle "NSU" soll zwischen 2000 und 2007 mindestens neun Kleinunternehmer mit ausländischen Wurzeln und eine Polizistin ermordet haben. Außerdem werden der Gruppe mehrere Sprengstoffanschläge in Westdeutschland mit insgesamt mindestens 23, teilweise schwerstverletzten, Opfern sowie eine mehr als zehn Jahre andauernde Serie von Bank- und Sparkassenüberfällen zur Last gelegt.
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