Freitag, 13. Juli 2012

"Aus" für die Übernachtungssteuer: Stadt Jena reagiert sofort auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Mittwoch

(lsn / rana) - Die Stadt Jena setzt mit sofortiger Wirkung die Erhebung der Übernachtungssteuer aus. In einem Brief, der gestern zur Post gegeben wurde, fordert sie die rund 50 Beherbergungsbetriebe der Lichtstadt auf, die Abgabe nicht länger von ihren Kunden zu erheben.

Damit reagiert die Stadt prompt auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von diesem Mittwoch, das die Erhebung der Steuer in der Städten Trier und Bingen für teilweise verfassungswidrig erklärt hatte. Insbesondere wurde vom höchsten deutschen Verwaltungsgericht geurteilt, dass Übernachtungen lediglich dann steuerpflichtig sein dürften, wenn sie privat verursacht wurden. Geschäftsreisende dagegen seien der Steuer nicht zu unterwerfen, weil Kommunen lediglich Steuern auf Umstände der privaten Lebensführung erheben dürften. Da in Jena der Grund für eine Übernachtung nach der bestehenden Satzung nicht erfasst wird, wird die Erhebung der Steuer ausgesetzt.

"Bislang liegt uns zwar lediglich die Pressemitteilung des Gerichts vor und noch nicht das begründete Urteil, doch ist die Entscheidung klar genug, um die Erhebung der Abgabe zunächst zu stoppen. Ob wir die Satzung gänzlich aufheben oder dem Stadtrat eine modifizierte Erhebung vorschlagen, kann somit in der Sommerpause ohne Nachteile für Gäste und Hoteliers geprüft werden," sagte Finanzdezernent Frank Jauch am gestrigen Tag. 

Die Übernachtungssteuer wurde in Jena im Jahr 2011 nach dem Beispiel der Städte Weimar und Köln eingeführt, pro Nacht und Zimmer waren 1,00 oder 2,00 Euro durch den Hotelier einzubehalten und an die Stadt abzuführen; dies bezog sich auf Übernachtungskosten von mehr als 25,00 Euro pro Nacht.

Im vergangenen Jahr lag in der Lichtstadt das Steueraufkommen durch die Übernachtungssteuer bei knapp 270.000,00 Euro. Ein Betrag, der dem städtischen Haushalt nun nicht mehr zur Verfügung steht.

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