Mittwoch, 27. Februar 2013

"Volksbegehren für gerechte Kommunalabgaben": Fällt heute beim Verfassungsgerichtshof eine Entscheidung zugunsten der Infrastrukturabgabe?

(lsn / fdp) - Heute will der Thüringer Verfassungsgerichtshof über die Zulässigkeit der "Volksbegehrens für sozial gerechte Kommunalabgaben" entscheiden. Mit ihm sollen die Straßen(aus)baubeiträge aus dem Thüringer Kommunalabgabengesetz verschwinden und durch eine "Infrastrukturabgabe" ersetzt werden. Die Thüringer Landesregierung hatte dagegen geklagt, da aus ihrer Sicht die geplante "Infrastrukturabgabe" eine versteckte Steuer ist und somit wäre hierfür der Bund zuständig und nicht der Freistaat Thüringen. Zudem seien in Thüringen, so die Erfurter Regierung, Volksbegehren gegen kommunale Abgaben nicht zulässig.

Weiterer Kritikpunkt: Die "Infrastrukturabgabe" soll von den Grundstückseigentümern gezahlt werden, unabhängig davon, ob ihre konkrete Straße erneuert wird oder nicht. Außerdem würde die Abgabe (im Gegensatz zu den einmaligen Straßenbeiträgen) als ständige Zahlung zu den laufenden Kosten des Grundstücks zählen und könnte von Hauseingentümern oder Wohnungsgesellschaften voll auf die Mietnebenkosten umgelegt werden. müsste also im Endeffekt nicht vom Grundstückseigentümer sondern von Mietern entrichtet werden. Hiergegen haben die Mieterverbände bereits Proteste angekündigt.

In Jena will die FDP heute Abend im Stadtrat bereits "Nägel mit Köpfen" machen und hat eine Beschlussvorlage eingebracht, die vorsieht, die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Jena auszusetzen. Die hierdurch entstehende Haushaltslücke von rund 1,1 Mio Euro (hierauf belaufen sich die vom Kommunalservice Jena in diesem Jahr im Wirtschaftsplan eingestellten Einnahmen) soll, so der Wunsch der FDP, "durch andersweitige Maßnahmen" (sprich: Kürzungen an anderer Stelle) gegenfinanziert werden.