Freitag, 12. April 2013

"Klage erfolgreich": Verfassungsgericht ordnet für den "Zschäpe"- Prozess mindestens drei Extra-Plätze für ausländische Journalisten an!


(lsn) - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Nachmittag in einer Eilentscheidung festgelegt, dass ausländische Journalisten - vor allem türkische - mindestens drei Extra-Plätze im Münchner Prozess gegen die aus Jena stammende Rechtsterroristin Beate Zschäpe und ihre Mitangeklagten bekommen müssen. Dafür sollen weniger Zuschauer in den Saal eingelassen werden.

Ob die Zeitung "Sabah", die nun Karlsruhe mit ihrer Klage erfolgreich war, einen dieser Plätze bekommt, ist unklar. Es könnten andere türkische Zeitungen wie "Hürriyet" oder ein Medium aus einem anderen Land zum Zuge kommen, sagten die Karlsruher Richter der für Pressesachen zuständigen Kammer. Das Verfahren um die drei Extra-Plätze legen nun wieder die Richter des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichtes München fest. Der Prozess soll wie vorgesehen am Mittwoch in der bayerischen Landeshauptstadt beginnen.

Angeklagt sind neben Zschäpe auch deren mutmaßliche Unterstützer Ralf Wohlleben, Carsten Sch*ltz*, Holger Gerlach und André Em*ng*r. Ihnen werden unterschiedliche Helferdienste für den "Nationalsozialistischen Untergrund" vorgeworfen. Der frühere Jenaer NPD-Funktionär Wohlleben soll die drei Terroristen des "NSU" finanziert und ihnen eine Waffe samt Munition verschafft haben, was der Anklage nach als Beihilfe zum Mord gewertet wird. Zudem soll er weite Kenntnis von den terroristischen Straftaten gehabt haben. Carsten Sch*ltz* soll an der Beschaffung von Waffen beteiligt gewesen sein.

Weiter heißt es in der Anklage, Holger Gerlach habe der Gruppe Ausweisdokumente verschafft und mehrfach Wohnmobile angemietet, mit die "NSU"-Mitglieder Böhnhardt und Mundlos zu einzelnen Mordattentaten, Sprengstoffanschlägen oder Überfällen auf Geldinstitute gefahren sind. André Em*ng*r wiederum soll bis zuletzt engen Kontakt mit dem Terror-Trio gepflegt haben. Er habe Wohnungen angemietet, dem "NSU" notwendige Legitimationen wie Bahncards, Mitglieds- und Krankenkassenausweise verschafft und soll mindestens einmal ein Wohnmobil für den "NSU" angemietet haben. Den ursprünglich gegen Em*ng*r erhobenen Vorwurf, er habe die zynischen Bekennervideos des "NSU" mitproduziert, die später in der ausgebrannten Wohnung des Trios in Zwickau gefunden wurden, hatte die Bundesanwaltschaft inzwischen fallen gelassen.

Fotos von Sch*ltz*, Gerlach und Em*ng*r müssen auf Anordnung des OLG München verfremdet werden. Im Gegensatz hierzu dürfen Fotos von Zschäpe und Wohlleben unverändert der Öffentlichkeit gezeigt werden. Das gilt auch für Fotos während des Prozesses in München.

Keine Kommentare: