Dienstag, 7. Mai 2013

"NSU" - Der Prozess # 03: Zschäpes Verteidigung stellt ersten Befangenheitsantrag wegen "Diskriminierung" - außerdem: "Radio LOTTE" Bericht 01



(tim schwarz) - Ist es "diskriminierend" und verletzt es die Unschuldsvermutung des OLG Münchens, wenn die Angeklagten und ihre Anwälte vor dem Betreten des Gerichtssaals durchsucht werden, die Anklagevertreter aber nicht?

Mit dieser Frage endete gestern in München der erste Tag des "NSU"-Prozess gegen Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte. Das Gericht will diese Frage in Ruhe beantworten und vertagte sich bis zum 14. Mai 2013. Es wird nicht die letzte Unterbrechung sein und zeigt bereits zu Beginn, dass dies ein ewig langer Prozess werden wird. Natürlich hätten Zschäpes Anwälte ihren Antrag bereits vor Wochen stellen können. Und natürlich brauchen Medien wie die "BILD"-Zeitung keinen Prozess mehr, haben ihr Urteil schon gefällt, bezeichnen Zschäpe als "Die schlimmste Rechtsterroristin in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" -  "BILD" skadiert in seiner heutigen Ausgabe sogar: "DER TEUFEL HAT SICH SCHICK GEMACHT FÜR DEN PROZESS DES JAHRES!"

Auch von dieser Seite wird es also schon in wenigen Wochen Druck geben, ob man das Verfahren nicht abkürzen kann, "kurzen Prozess" machen sozusagen. Bleibt zu hoffen, dass die Kammer in München dem Druck stand halten und in einem guten Jahr sein Urteil finden wird. Einstweilen schweigt Beate Zschäpe "in enger Abstimmung mit ihren Anwälten" noch.

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