(lsn / otz) - Straßenbau kostet Geld, oft sind Grundstücksanlieger zu beteiligen, manchmal organisiert sich eine Bürgerinitiative gegen solche Vorhaben: das ist nichts Ungewöhnliches.
Aber die Jenaer sind ein rebellisches Völkchen und auch wenn "alle Messen schon gelesen" sind (wie im aktuellen Fall beim "Burgweg"), geben sie selten klein bei. Während man z. B. beim Eichplatz noch schmunzeln konnte, als Unbekannte nächtens ein unechtes Bauschild aufbauten oder eine Webseite mit gefälschtren Informationen ins Internet stellten, hört der Spaß bei Diffamierungen, die ins Höchstpersönliche gehen, auf.
Zeil einer solchen Verleumdungs- und Hetzkampagne ist derzeit der Jenaer Oberbürgermeister Dr. Albrecht Schröter. Ohne, dass es hierfür Belege gibt, ohne dass er selbst solches gesagt hätte, wurden anlässlich des letzten Stadtrates in der Rathausdiele Flugblätter verteilt (siehe Ausschnitt oben), die einen lachenden Oberbürgermeister vor abgeholzten Bäumen zeigen und darüber prangt der Spruch: "150 Freunde von uns mussten sterben, damit er für sein neues Haus eine Extra Straße bekommt!".
Das Flugblatt wurde anonym erstellt, war aber den im ZUschauerbereich des Stadtrats anwesenden Vertretern der Bürgerinitiative "Wilhelmshöhe" bekannt. Volker Lipka, der Sprecher der Bürgerinitiative, sagte gegenüber der Ostthüringer Zeitung, dass auch er den Absender des Flugblatts nicht kenne. Allerdings seien entsprechende Eigenheim-Planungen des Jenaer OBs ein "Gerücht, das gegen Jahresende unters Volk kam". Auch seien ihm, sagte Lipka der OTZ, weitere Namen aus der Koalitions- und der Stadtverwaltungspitze in Verbindung mit dem neuen Wohngebiet, das durch den "Burgweg" erschlossen werde, genannt worden, welche Interesses an Eigenheimen unter der "Wilhelmshöhe" hätten. Der Sprecher der BI sagte zudem, OB Dr. Schröter wäre bereits Ende des vergangenen Jahres auf das Gerücht angesprochen worden und hätte "zumindest nichts dementiert".
Nun hat der Oberbürgermeister Strafanzeige gestellt, erst einmal gegen unbekannte Urheber des Flugblattes, denn ein Oberbürgermeister ist eine herausragende Amtsperson und die darf man nicht ungestraft verleumden. § 187
des Strafgesetzbuches besagt, dass Personen, die andere "wider besseres Wissen" mit unwahren Tatsachen in Verbindung bringen, die diese Personen verächtlich machen oder in der öffentlichen Meinung herabwürdigen "mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe" zu bestrafen sind, wenn die Tat "öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften" begangen wurde.
Der OTZ gegenüber berichtete Dr. Schröter, er fühle sich nach wie vor in seiner Mietwohnung in Jena-Ost sehr wohl und habe deshalb nicht vor, seine Bleibe im "Marderweg" aufzugeben. Abwarten darf man, ob sich der Urheber des Flublattes findet; zumindest wurde gesehen, wie das Flugblatt im Zuschauerbereich des Stadtrates "von Hand zu Hand" weitergegeben wurde und hier sollte sich leicht jemand finden lassen, der gesehen hat, wer es am 12. Juni 2013 als erster verteilt hat.
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