(lsn / rana) - Auch weiterhin kann in Jena Soforthilfe für Flutopfer beantragt werden. Entsprechende Anträge auf Soforthilfe für Menschen, die von dem Hochwasser geschädigt wurden, werden im Fachdienst Soziales bearbeitet.
Bereit gestellt werden für private Haushalte sowie für Kleinunternehmen maximal 2.000,- € je Antrag. Voraussetzung ist, dass Wohnungen oder Gewerbebetriebe betroffen sind und die Antragsteller bedürftig sind. Ein-Personen-Haushalte dürfen maximal über ein Netto-Einkommen von 24.000,- € im Jahr, Zwei-Personen-Haushalte über ein Netto-Einkommen von maximal 36.000,- € verfügen. Für jedes weitere Haushaltsmitglied erhöht sich die Grenze um 6.000,- €. Kleinunternehmen erhalten die Soforthilfe, wenn der Gewinn nach Steuern 36.000 € nicht übersteigt.
Die Anträge müssen allerdings umgehend gestellt werden und bis zum nächsten Montag, den 1. Juli 2013 vorliegen. Hierzu kann man auch HIER und DORT online den entsprechenden Antrag downloaden, ihn anschließend sorgfältig ausfüllen und dann unterschrieben per Post senden an:
Stadt Jena, Fachdienst Soziales, Lutherplatz 3, 07743 Jena.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen