Sonntag, 28. Juli 2013
"Solidaritätszuschlag" ./. "Solidarpakt": Wo sind Gemeinsamkeiten? - Was gibt es für Unterschiede? - Wie lange laufen beiden noch?
(lsn) - In die öffentliche Diskussion um eine Neuordnung des Solidarpaktes II zwischen Ost und West sowie den Solidaritätszuschlag hatte sich vor Kurzem der FDP-Bundestags-Spitzenkandidat Rainer Brüderle eingebracht und gefordert, den "Solidaritätszuschlag".anzuschaffen und zwar dann, wenn der Solidarpakt II ausläuft.
Da die Begriffe "Solidaritätszuschlag" und "Solidarpakt" immer wieder mitenander verbunden werden, oft gemeinsam und vereinfachernd als "Soli" bezeichnet werden, möchten wir noch einmal auf die Unterschiede hinweisen. Nein, "Solidaritätszuschlag" und "Solidarpakt" sind nicht das Gleiche.
Während der "Solidarpakt" den ostdeutschen Bundesländern für den Abbau teilungsbedingter Sonderlasten im Rahmen des Länderfinanzausgleichs Finanzmittel zukommen lässt (und womöglch zukünftig auch für strukturschwache Regionen in Westdeutschland verwendet werden soll), ist der "Solidaritätszuschlag" eine Bundessteuer, die von allen Arbeitnehmern in Ost wie West zu entrichten ist und direkt in den Bundeshaushalt fließt.
Klar ist inzwischen, dass die Bundesregieurng den Soidaritätszuschlag (= ein 5,5-prozentiger Aufschlag auf die Lohn- und Einkommensteuer sowie auf die Kapitalertrag- und Körperschaftsteuer) schon lange nicht mehr zweckgebunden ausschließlich für den Aufbau Ost verwendet, sondern für allgemeine Zwecke in den Bundeshaushalt eingestellt hat und verbraucht.
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