Von Annett Szabo zusammengestellt, u.a. aus Pressemitteilungen
und Stellungnahmen der Nebenklägervertreter RScharmer und Stolle:
und Stellungnahmen der Nebenklägervertreter RScharmer und Stolle:
02.04.2014 = Der 101. Verhandlungstag
In München sollte Thomas M. aussagen, eine frühere Bekanntschaft von Beate Zschäpe. Obwohl er zuvor vor dem BKA umfänglich Aussagen gemacht hatte, wollte der Zeuge im Beisein von Zschäpe und den anderen Angeklagten nichts weiter aussagen; er verweigerte die Aussage.
Deshalb wurden Beamte des Bundeskriminalamtes vom Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht München, Martin Götzl, zu M.s Aussagen befragt. Im Verhör des BKA hatte dieser erklärt, den drei Freunden eine Unterkunft in Chemnitz vermittelt zu haben. Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe kannten sich schon Mitte der 1990er Jahre, als M. ein "Techtelmechtel" mit Beate Zschäpe gehabt haben soll. Da sie zu gemeinsamen Treffen aber stets auch "die beiden Uwes" mitgebracht hätte, habe er, wie Thomas M. in der Vernehmung aussagte, "keine Zukunft" für seine Beziehung zu Zschäpe gesehen. Offenbar gab es jedoch weiteren Kontakt, weil M. in einem Strafverfahren wegen einer Schlägerei Uwe Mundlos nicht verpfiffen hatte, trotzdem selbst ins Gefängnis musste.
Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe hätten ihm damals aufmunternde Post ins Gefängnis geschickt, die mit "Deine drei Jenaer" unterzeichnet war, sagte M. aus. Als das Trio dann 1998 untertauchte, habe M. ihnen eine Wohnung besorgt, wie der BKA-Beamte aussagte. Weiter wurde bekannt, dass Thomas M. dem Trio auch einmal eine bestimmte Menge Sprengstoff übergeben hatte; auch aus diesem Grund verweigerte er wohl die Aussage vor Gericht.
Am Nachmittag des 101. Prozesstages unterbrach Richter Götzl dann die Verhandlung, da Beate Zschäpe über Übelkeit klagte. Ein Arzt, der die Hauptangeklagte bereits im Dezember 2013 untersucht hatte, als ihre Anwälte sie für nicht mehr verhandlungsfähig hielten, untersuchte Zschäpe daraufhin und bescheinigte dem Gericht, dass "der Gesamtzustand schlechter (ist) als im Dezember". Daraufhin wurde die Verhandlung an diesem Tag nicht mehr fortgesetzt.
03.04.2014 = Der 102. Verhandlungstag
Am 102. Verhandlungstag stand Ilona Mundlos im Zeugenstand, die Mutter des verstorbenen Uwe Mundlos berichtete ausführlich vom Leben der Familie, wie ihr Sohn in die rechte Szene abdriftete und von dem Tag, an dem sie erfuhr, dass ihr Sohn nicht mehr am Leben war.
"Beate hat mich angerufen früh um acht Uhr", sagt sie zu Richter Götzl. Es sei "etwas Schlimmes passiert, dass der Uwe tot ist. Ich fragte, was ist passiert? Sie sagte, das mit Eisenach. Ich fragte: Was ist mit Eisenach? Sie sagte: Machen Sie den Fernseher an. Die haben sich in die Luft gesprengt", habe Zschäpe zu ihr gesagt.
Außerdem berichtete sie von der ersten Fliegerjacke, die sie ihrem Sohn gekauft hatte, zusammen mit den schwarz-rot-goldenen Hosenträgern, die Uwe Mundlos damals demonstrativ in einem Winzerlaer Jugendclub trug. Doch als der Sohn ihr erzählte habe, er sei in Uniform in der KZ-Gedenkstätte Buchenwald gewesen, da habe sie gemerkt, dass "Uwe was Schlimmes gemacht" habe. Aber sie und ihr Mann hätten nicht genug Zeit gehabt, sich mit dem Sohn ausreichend zu befassen. Sie seinen "hilflos" gewesen, als ihr Kind in den Sog der rechtsextremen Szene geraten sei.
Aber "der Uwe hat mir nie Schwierigkeiten gemacht", sagte sie zu Götzl. Erst die Schule, dann die Lehre, dann ein Anlauf zum Abitur, womit er "fast fertig gewesen (wäre), wo er weggegangen ist". Und zu seinem schwerbehinderten Bruder Robert sei Uwe Mundlos immer "sehr liebevoll" gewesen. Dieser habe es kaum glauben wollen, als Beate Zschäpe am 5. November 2011 angerufen habe, dass Uwe Mundlos tot sei, sagte sie
08.04.2014 = Der 103. Verhandlungstag
In den Zeuigenstand musste an diesem Tag Anja S., eine frühere Freundin von André Em*ng*r. Sie hatten sich 1996 kennen gelernt und waren bis zum Frühjahr 1999 zusammen. Em*ng*r habe damals "eine rechte Einstellung" gehabt, sagte sie aus, und er habe auch viel über die Deutsche Wehrmacht geredet und wie toll die gewesen sei. Ihr damaliger Freund sei stolz gewesen, Deutscher zu sein und habe auch danach gelebt. Was nicht deutsch war, das sei für ihn auch nicht akzeptabel gewesen. "Es war alles schlecht, was nicht total deutsch war", so beschrieb es die Zeugin wörtlich.
Mit André Em*ng*r hätte sie 1998 / 1999 auch öfter zwei Männer und eine Frau in einer winzigen Wohnung in Chemnitz besucht. Später, als sie die Fahndungsfotos des BKA gesehen hat, hätte sie Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe als die Drei wieder erkannt, sagte sie aus. Einmal, so die Zeugin vor Gericht, sei auch Mandy Struck mit dabei gewesen.
Nebenklägeranwalt Peer Stolle erklärte nach der Verhandlung dazu: "Die Aussage von Anja S. belegt, wie lange André Em*ng*r. schon zum unmittelbaren Umfeld des Trios gehört hatte. Schon in den ersten Monaten des Untertauchens gehörte er zu denjenigen, die regelmäßig das Trio in ihrem Unterschlupf besuchten. Auch Anja S. gehörte zu diesem Kreis, obwohl sie eher eine Randfigur der Szene war. Diese Aussage belegt - in der Zusammenschau mit dem bisherigen Beweisergebnis -, dass eine Vielzahl der Angehörigen der Chemnitzer rechten Szene von dem Trio und deren Untertauchen Bescheid wussten."
09.04.2014 = Der 104. Verhandlungstag
An 104. Hauptverhandlungstag stand nochmals der Kasseler Mordfall Halit Yozgat im Mittelpunkt der Beweisaufnahme. Am Vormittag wurde der Zeuge G., ein inzwischen pensionierte Beamter der Kasseler Polizei, vernommen. Dieser hatte 2006 einen Kunden befragt, der sich zum Tatzeitpunkt im Internet-Café von Yozgat aufgehalten hatte.
Der Augenzeuge namens Faiz S. hatte zum Tatzeitpunkt in einer der im Tresenraum befindlichen Kabinen telefoniert. Während des Telefonats habe er Geräusche gehört, so wie wenn zwei Luftballons explodieren würden, habe diesen aber keine weitere Bedeutung zugemessen. Außerdem habe S. aus dem Augenwinkel eine schattenhafte Person gesehen, ca. 1,80 groß, männlich, helle Kleidung. Nach dem Telefonat habe er den Betreiber des Internet-Cafés gesucht, diesen aber zunächst nicht gefunden. Dann sei ein älterer Man gekommen, der Vater von Halit Yozgat. Zusammen hätten sie anschließend das Mordopfer regungslos hinter dem Tresen liegend gefunden.
Ein weiterer Zeuge des 104. Verhandlungstages, Frank-Ulrich F., Mitarbeiter des Hessischen verfassungschutzes, gab auf Frage des Vorsitzenden Richters Martin Götzl an, er habe an dem Tag nach dem Mord den Verfassungschutzmitarbeiter Andreas T. gefragt, ob er das Café, in dem der Mord stattgefunden hat, kenne, was dieser verneint habe. Weitere Gespräche habe es nicht mit Andreas T. gegeben, sagte F., auch keine Telefonate. Er sei erst wieder mit dem Thema beschäftigt gewesen, als der Polizeipräsident ihn angerufen, ihn über die Ermittlungen gegen Andreas T. informiert und eine Durchsuchung des Büros angekündigt habe, sagte F. zu Götzl.
10.04.2014 = Der 105. Verhandlungstag
An Tag 105. des "NSU"-Prozesses musste nochmals Mandy Struck in den Zeugenstand, die bereits an zwei Tagen im Februar diesen Jahres befragt worden war. Befragt wurde die Zeugin dieses Mal im Wesentlichen von den Anwälten der Nebenklage, u.a. zu der Aussage von Anja S. vom 103. Tag.
Doch die Zeugin verneinte, dass es ein solches Treffen gegeben habe. Auch als der Richter Götzl sie in Bezug auf die Wahrheitspflicht vor Gericht belehrte, verneinte Mandy Struck, jemals mit André Em*ng*r und Anja S. das Trio nach dessen Untertauchen in einer Wohnung in Chemnitz besucht zu haben. Dann ging es um einen Zeitschriftenartikel, den sie zusammen mit einem Angehörigen der rechten Szene geschrieben hatte, der zur damaligen Zeit inhaftiert gewesen war und den Struck im Rahmen der "Hilfsgemeinschaft für nationale Gefangene" im Gefängnis betreut hatte. In dem Text ging es um die "Einheit der Rechten".
In diesem Text, der in einem "Landser"-Heft aus dem Jahr 2001 erschienen war, hieß es u.a.: "Der Nationale Widerstand ordnet sich dem herrschenden System nicht in irgendeiner Richtung zu, sondern steht ihm frontal gegenüber und dieser soll alle in unserer Nation umfassen, die reinen Blutes sind." Zunächst erklärte die Zeugin, dass sie den Satz von einer NPD-Seite abgeschrieben habe, weil er gut geklungen habe. Auf mehrmalige Nachfrage der Nebenklage und des Vorsitzenden Richters behauptete die Zeugin sodann, dass sie nicht Urheberin des zweiten Teil des Satzes gewesen sei, sondern der damals von ihr betreute Gefangene.
Abschließend gab sie jedoch zu, dass sie damals einen Pkw gefahren habe, der das Chemnitzer Kennzeichenbestandteil "BH 88" gehabt hatte. Einen Zusammenhang mit den in der rechten Szene üblichen Kürzel "BH" für "Blood + Honour" sowie "88" für "Heil Hitler" verneinte die Zeugin allerdings. Das sei reiner Zufall gewesen berichtete Mandy Struck dem Vorsitzenden Richter und gab an, "BH 88" habe für "Bike Halterin Honda Hornet" gestanden und sie habe damals eine Honda Hornet besessen.
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