

Nur langsam offenbart sich, wie staatliche Kontrollstellen die Terroristen untterstützt haben: finanziell oder durch Unterlassen einer Festnahme der zwischen 1998 und 2003 per Haftbefehl sowie steckbrieflich Gesuchten. Erschreckend sind die Taten, unfassbar die Beweggründe der drei Mitglieder des Kerns des "NSU", die nach und nach in die Öffentlichkeit gelangen. So berichtet das Nachrichtenmagezin DER SPIEGEL in seiner heutigen Onlineausgabe, weshalb sich die Ermittler inzwischen sicher sind, dass der Haftbeschwerde der Anwälte der einzigen Überlebenden des Trios, Beate Zschäpe, nicht stattgegeben werden wird.

Die Zahl 14 habe, so die Ermittler, in der rechtsextremistischen Szene eine besondere Bedeutung und beziehe sich auf die ideologische Leitlinie amerikanischer Rassisten, die aus 14 Wörtern bestehe: "We must secure the existence of our people and a future for White Children" - übersetzt: "Wir müssen die Existenz unseres Volkes und die Zukunft für die weißen Kinder sichern".
Ein vom Bundeskriminalamt auf einer Computerfestplatte sichergestelltes Pamphlet der Zwickauer Terrorzelle besage zudem, der "Nationalsozialistische Untergrund" verkörpere (Zitat) "die neue politische Kraft im Ringen um die Freiheit der Deutschen Nation", seine Aufgabe sei "die energische Bekämpfung der Feinde des Deutschen Volkes, getreu dem Motto: 'Sieg oder Tod'", berichtet der SPIEGEL.
Zur anstehenden Haftprüfung Beate Zschäpes habe das Bundeskriminalamt, so der SPIEGEL, inzwischen sichere Erkenntnisse zusammengestellt, dass Zschäpe den "NSU" mitbegründet habe und sich auch bis zum Ende an den Aktivitäten des "NSU" beteiligt habe. So hatte es am Freitag auch ein Sprecher der Bundesanwaltschaft bestätigt. Mit Blick auf das Haftbeschwerdeverfahren (= Zschäpes Anwälte Heer und Stahl haben vor kurzem die Aufhebung des Haftbefehls beantragt) muss der Bundesgerichtshof demnächstt über die Verwicklung Zschäpes in die Taten des "NSU" entscheiden.
Laut übereinstimmenden Berichten des ARD-Magazins "Panorama", der "Süddeutschen Zeitung" und der Nachrichtenagentur dpa solle vorerst der Vorwurf gegen Zschäpe auf besonders schwere Brandstiftung in Verbindung mit versuchten Mord erweitert werden, da Zschäpe am 04. November 2011 die Zwickauer Wohnung und Zentrale des "NSU" in Brand gesetzt habe, obwohl sich noch Menschen in dem Doppelhaus aufhielten.

Die früheren Artikel unserer Serie "Die Terrorzelle 'NSU' - Wer inszenierte hier was?" findet man hier: Teil 1 / Teil 2 / Teil 3 / Teil 4 / Teil 5 / Teil 6 - Weitere Artikel unserer Serie "Die 'V' Affäre" findet man hier: DIE "V"-AFFÄRE (I) / Die "V"-Affäre (II) / DIE "V"-AFFÄRE (III) / DIE "V"-AFFÄRE (IV) / DIE "V"-AFFÄRE (V)
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