Freitag, 9. November 2012

"Rücksichtslose Fahrradfahrer": Vom Irrglaube, als Fahrradfahrer dürfe man sich alles erlauben!


(lsn) - Fußgänger, vor allem im vorgerückten Alter, haben es in der Lichtstadt nicht gerade leicht. Sie müssen sich mit Radfahrern und Lieferantenfahrzeugen die Fußwege teilen und dies immer öfters, obwohl sowohl Radfahrer wie Fahrzeugführer auf vielen Fuß- und Gehwegen absolut nichts zu suchen haben.

Gerade wieder wurde eine 38-jährige Frau vor der "Goethe Galerie" von einer Fahradfahrerin im wahrsten Sinne des Worten "über den Haufen gefahren". Immer rücksichts- und disziplinloser nutzen einige Radfahrer Fußwege und rasen dort mit einem Höllentempo an nichtsahnenden Passanen vorbei. Oft sogar zu zweit, einer links und einer rechts vorbei. Dass sie damit einen älteren Menschen, der vielleicht sogar ernsthafte Herz- oder Kreislaufprbleme hat, derart erscherecken können, dass dieser bleibende gesundhetliche Probleme davon trägt, scheint sie nicht im geringsten zu stören.

"Der Gehweg ist für alle da!", rief neulich ein rotzfrecher junger Mann einer älteren Frau zu, die von der "Schiller-Passage" zurück zum Inseplatz lief, wobei der Radfahrer beim Vorbeifahren ihren Beutel mit Einkäufen streifte. Dem ist aber nicht so! Wer als Fahrradfahrer auf einem Gehweg einen Fußgänger streift, anfährt oder sogar nötigt (selbst wenn er hierauf fahren dürfte), der macht sich unter Umständen sogar strafbar und ihm kann im schlimmsten Falle sogar der Kfz-Führerschein entzogen werden. Auf jeden Fall hat er im Falle eines ehlverhaltens alleine das Risiko eines Schadensausgleichs zu tragen und verliert seinen Versicherungsschutz. Dies mag der wahre Grund sein, weshalb sich Radfahrer oft unerlaubt von einem Unfallort entfernen.

Eine weitere Unart, die immer mehr um sich greift, ist das Befahren von Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung durch Radfahrer. Dies ist alleine in Einbahnstraßen gestattet, die eine entsprechende Beschilderung haben: in Jena sind dies unter 10 % wie neulich die Straßenverkehrsbehörde mitgeteilt hat. Trotzdem fahren Radfahrer schon fast planmäßig verkehrt herum in eine Einbahnstraße ein und erschrecken so die entgegen kommenden Autofahrer.

Ebenso unsäglich ist das falsche Benutzen eines markierten Radweges. Ein solcher Radweg darf NUR in Fahrrichtung und dann auf der rechten Seite der Straße benutzt werden. Ein Fahren mit dem Fahrrad entgegen der Fahrtrichtung ist grundsätzlich untersagt, führt es doch dazu, dass sich irgendwo auf der Fahrtsrecke zwei Fahrradfahrer entgegenkommend passieren müssen, wobei der Fahrer in der falschen Fahrtrichtung auf die Autofahrbahn ausweichen müsste und so schnell einen Verkehrsunfall verursachen kann. Stürzt er dann und zieht sich dabei, weil er vielleicht zudem nicht den vorgeschriebenen Fahrradhelm trägt, Verletzungen zu, ist das Geschrei unter den Fahrradfahrern groß, wie brutal die Autofahrer heutzutage im Straßenverkehrs sind. Dabei sind oft die Fahrradfahrer die Verursacher.

Morgen folgt in den "Lichtstadt.News" ein dritter Teil zum Thema "Rücksichtslose Fahrradfahrer"!

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Der Guttenberg hat es vorgemacht. Baron Copy and Paste in Jena? Quelle http://www.jenapolis.de/2012/11/fortschreibung-des-jenaer-radverkehrskonzepts-vertagt/

"Radfahrer haben es in Jena nicht gerade leicht. Sie müssen sich mit Fußgängern und Autofahrern die Wege teilen. Kompliziert wird es beispielsweise vor der Goethegalerie, wo der bauliche Zustand nicht mit der Beschilderung übereinstimmt."

Jenalichtstadt.news

"Fußgänger, vor allem im vorgerückten Alter, haben es in der Lichtstadt nicht gerade leicht. Sie müssen sich mit Radfahrern und Lieferantenfahrzeugen die Fußwege teilen und dies immer öfters, obwohl sowohl Radfaher wie Fahrzeugführer auf Fuß- und Gehwegen absolut nichts zu suchen haben."

Ersetzen wir mal "Jena" durch "Lichtstadt"... Liebe "Redaktion", wenn ihr schon abkupfern müsst, weil euch nichts einfällt, dann bitte mit Zitat. In diesem Fall würde ich es wegen der vielen Fehler in den Nebensätzen auch nicht wollen. Beispiel? "sowohl Radfaher wie Fahrzeugführer" LICHTSTADT.NEWS. Ich weiß, wie man Radfahrer schreibt.

Außerdem gibt es weitere, erhebliche Mängel am Text. Beispiel?
"weil er vielleicht nicht den vorgeschriebenen Fahrradhelm trägt"
LICHTSTADT.NEWS
WO ist der Fahrradhelm bitte vorgeschrieben? STVO, BRD, GG, Thüringen, Kleinhirn? Paragraphen nennen oder solchen hanebüchenen Blödsinn unterlassen.

ZONO Radio Jena hat gesagt…

Lieber Herr N.,

jetzt hört sich aber alles auf. Größenwahn ist auch ein Wahn, guter Mann. Ich schreibe meine Berichte selbst. Das fehlte noch, wenn ich bei Ihnen abschreiben würde. Wenn Sie sich in Ihren eigenen Beiträgen wirklich einmal den Problemen der Fußgänger mit Radfahrern widmen würden, dann wäre dies sehr hilfreich.

Und dann ist sich der Herr nicht zu fein, den einzigen Schreibfehler in meinem Bericht zu korrigieren: "Eins rauf mit Mappe!". Mein erste Artikel (also Teil 1) erschien im übrigen lange, bevor Sie mit Ihrer "Radfahrerhymne" aktiv worden. Haben Sie da nicht vielleicht für sich meine Idee übernommen.

B. H.

Anonym hat gesagt…

Gute/R B.H.,

Zeitgeist ist noch lange nicht die Übernahme von Ideen. Und Beiträge abzukupfern hat dem feinen Herren schon geschadet. Eine Suchmaschine hat mir den Text übrigens zugespielt ;)

Leider vermisse ich die Antwort auf meine Frage, die nicht aus dem Nichts auftauscht sondern aus dem von LSN veröffentlichten Beitrag. Nicht mehr, nicht weniger.

Leider vermisse ich einen konstruktiven Ansatz der "Redaktion". Immer nur auf Gruppen herum zu hacken, ist schon sehr eindimensional. Heute Radfahrer, morgen junge Leute, übermorgen Studenten, am Freitag dann die Nachtwächter?

Auf den Mangel (nicht einen Rechtschreibfehler, das kommt mal vor) des Artikels wird jedoch nicht eingegangen. Ein Urteil kann sich der mündige Leser bilden.